BVK kritisiert EuGH-Urteil zu Check24

BVK-Präsident Michael H. Heinz (Bildquelle: DKM)
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute kritisiert das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren um vergleichende Werbung (Az: C-697/23) zwischen der Huk-Coburg und Check24. Der EuGH urteilte, dass der Vergleicher keinen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn Versicherungstarife mit Schulnoten in seinen Vergleichen versehen werden. Der BVK bezeichnet die Entscheidung als einen Rückschritt für den Verbraucherschutz.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Check24 und Versicherungsunternehmen wie die Huk-Coburg keine unmittelbaren Wettbewerber seien, da sie auf unterschiedlichen Märkten agieren. Daher seien die rechtlichen Regelungen zur vergleichenden Werbung nicht anwendbar. Jedoch überlässt der EuGH die abschließende Bewertung dem Landgericht München I, bei dem die Klage eingereicht wurde, VWheute berichtete.
Der BVK betrachtet die Entscheidung als einen Rückschritt für den Verbraucherschutz und eine Missachtung der hohen Beratungsstandards, die für den persönlichen Versicherungsvertrieb in Deutschland prägend sind.
„Das Urteil des EuGH ignoriert die Realität des Versicherungsvertriebs im digitalen Zeitalter“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Vergleichsportale wie Check24 beeinflussen maßgeblich die Entscheidungen der Verbraucher und Check24 hat als Versicherungsmakler selbst ein hohes wirtschaftliches Interesse daran, bestimmte Versicherungsprodukte zu vermitteln.“
Wenn im Vertriebsinteresse komplexe Versicherungsprodukte auf einfache Schulnoten reduziert würden, ohne eine fundierte Beratung zu gewährleisten, sei das irreführend und nicht sachgerecht, so der Verband. Alle Marktteilnehmer sollten online oder offline denselben Standards in der Kundenberatung unterliegen.
Bereits 2015 hatte der BVK gegen Check24 geklagt, da das Unternehmen nach Ansicht des Verbandes seine Maklertätigkeit nicht transparent genug machte. 2017 gab das Oberlandesgericht München dem Vermittlerverband in weiten Teilen recht und verpflichtete Check24 zu mehr Offenlegung gegenüber Kunden.
Mit Blick auf das laufende Verfahren vor dem Landgericht München I hofft der Verband auf eine stärkere Berücksichtigung des Verbraucherschutzes. Eine sachgerechte und vollständige Information sei Voraussetzung für fundierte Entscheidungen im Versicherungsbereich, so der BVK.
Autor: VW-Redaktion