BVK schaltet Anwälte ein, RTL kontert und die Vermittler sind vom GDV enttäuscht

Der RTL-Auftritt der sogenannten "Verbraucher-Experten" Hermann-Josef Tenhagen und Ron Perduss hat ein juristisches Nachspiel. (Bildquelle: Robert Schlesinger; picture alliance / SvenSimon | Malte Ossowski/SVEN SIMON)

Große Freude herrschte bei der RTL-Redaktion über einen 10,9-prozentigen Marktanteil in der Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen nach der Ausstrahlung der Stern-TV-Spezialsendung „Wie komme ich günstig durch den Winter?“ Darin gab neben Hermann-Josef Tenhagen auch Verbraucherschützer Ron Perduss einige fragwürdige Tipps, um beim Versicherungsschutz zu sparen – ohne überhaupt rechtlich dafür befähigt zu sein. Nun flattert ihm eine Abmahnung vom BVK-Präsident Michael H. Heinz ins Haus. Und auch die Stern-TV-Produktionsfirma sowie Tenhagen erhalten Post vom Anwalt. Mittendrin gibt der GDV dabei kein gutes Bild ab.

Die am 2. November ausgestrahlte Stern-TV-Spezialsendung schlägt immer noch hohe Wellen und hat zumindest für einen der Protagonisten rechtliche Folgen. Für Hermann-Josef Tenhagen ist der Fall jedenfalls abgeschlossen. Er empfahl Versicherungen lieber im Internet abzuschließen, „weil der Finanzberater von Provisionen lebt.“ Für diesen Satz hagelte es mächtig Kritik, da mit keinem Wort in der Sendung erwähnt wurde, dass Vergleichsportale ebenfalls auf Provisionsbasis arbeiten. Die Vermittlerschaft forderte von Tenhagen eine Richtigstellung, die zunächst ausblieb. Es wurden Rufe laut, wonach sich der GDV einschalten sollte. Dieser fühlte sich aber nicht angesprochen. Wörtlich hieß es vom Verband: „Die Richtigstellung müsste schon von Herrn Tenhagen kommen, nicht von uns.“ Dass der GDV überhaupt keinen kritischen Kommentar zur Sendung abgab, ist bei den Vermittlern übel aufgestoßen.

Die VWheute-Redaktion hat sich daraufhin von Finanztip, wo Tenhagen Chefredakteur ist, ein Kommentar einholen lassen. Die Richtigstellung liest sich dürftig – VWheute berichtete. Eine Finanztip-Sprecherin erklärt u.a. dass es Tenhagen darum ging, „den Zuschauerinnen und Zuschauern aufzuzeigen, dass Vergleichsportale in einem unübersichtlichen Markt schnell aktuelle und verlässliche Informationen zu Preisen und Tarifbedingungen liefern.“ Dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) reichte offenbar das Statement nicht aus. Die Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner verschickte im Auftrag des BVK einen Brief an Tenhagen. Darin heißt es, man rege „nachdrücklich an, eine öffentliche Richtigstellung in Bezug auf die genannte Aussage zu veranlassen.“

Perduss sieht sich mit Rechtsverstoß konfrontiert

Was viele Makler in der ausgestrahlten Sendung ebenfalls aufregte, war der Auftritt von Ron Perduss, der als „RTL-Verbraucherschützer“ vorgestellt wurde. Er ist fernseherfahren, moderierte auch eine eigene Verbrauchersendung auf n-tv und wirbt medienwirksam gerade für sein Buch die „Abzocke“. Die hohen Einschaltquoten der Stern-TV-Spezialsendung verleiteten ihn zu dem Satz: „Es zeigt sich immer wieder, wie wichtig relevante Verbraucherthemen sind“, schrieb er auf LinkedIn. Doch der Auftritt könnte ihm teuer zu stehen kommen. Wegen unzulässiger Versicherungsberatung hat der BVK nämlich Perduss eine Abmahnung geschickt, die der VWheute-Redaktion vorliegt.

Denn wie so oft in solchen Sendungen ging der Verbraucherschützer Perduss zu einer Familie und rechnete nach, bei welchen Policen man wieviel sparen kann und empfahl sogar die Rechtsschutzpolice zu kündigen. Perduss brüstete sich damit, bereits hunderte Familien beraten zu haben. Doch der BVK konnte Perduss im Vermittlerregister nicht finden, somit sei er weder als Versicherungsvermittler noch als Versicherungsberater nach § 34d GewO zugelassen. „Mit der in der Stern TV-Sendung erfolgten Beratung handelten sie klar rechtswidrig“, heißt es somit aus dem Abmahnschreiben, „da sie ohne behördliche Erlaubnis Handlungen vorgenommen haben, die nach der Legaldefinition von § 34d Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GewO Versicherungsberatern vorbehalten sind.“ Dies sei eine unlautere und zugleich rechtswidrige Handlung nach §§ 3 Abs. 1, 3a UWG in Verbindung mit § 34d Abs. 2 GewO. „Bei § 34d Abs. 2 GewO handelt es sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung um eine Marktverhaltensregel nach § 3a UWG (BGH, Urt. v. 30.1.2014 – I ZR 19/13, Tz. 16).“

Der Streitwert wird mit 50.000 Euro beziffert, das sei „mit Blick auf die Intensität der Verletzung sowie den Umstand der bundesweiten Ausstrahlung des Verstoßes in jedem Fall angemessen.“ Die Abmahnkosten selbst belaufen sich nach Berechnung des BVK auf rund 2.000 Euro. Auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erhielt Perduss. Sollte er erneut gegen diese verstoßen und erneut eine Beratung vornehmen, greift eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 Euro.

Es ist höchst fraglich, ob Perduss auf diesen Deal eingeht. Schließlich leisten sich solche Medienprofis teure Anwälte und werden auch rechtlich von RTL beraten. Womöglich werden sie argumentieren, dass das ein fiktiver Fall war, der nichts mit der Realität zu tun hatte. Allerdings wurde so ein Passus in der Sendung nirgendswo eingeblendet. Fraglich ist auch, wie unabhängig Perduss eigentlich ist. Auf dem Impressum seines Internetauftritts steht, dass er vom Unternehmen Tarifcheck 24 aus Hamburg gesponsert wird. Dieses betont indes, dass man kein Versicherungs­makler / Versicherungs­vermittler sei. Aber man durchaus mit solchen kooperiere. Denn auf der Website steht:Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie Ccheck24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen.“

RTL antwortet auf Abmahnung und verweigert eine Richtigstellung

Auf Anfrage will sich Perduss zu dem ganzen Thema nicht äußern und verweist auf RTL. Der BVK hat auch an die Stern-TV-Produktionsfirma namens i&u TV Produktion einen fast identischen Brief wie an Tenhagen geschickt mit der Aufforderung eine öffentliche Richtigstellung zu veröffentlichen. Diese ist bislang nicht erfolgt, aber gegenüber VWheute äußert sich RTL umfassend. Der Sender verteidigt Perduss und kann keine juristischen Ansprüche gegen ihn erkennen, „da er als ‚Verbraucherexperte‘ rein wirtschaftliche Aspekte bei der Frage aufgegriffen hat, ob er persönlich etwaige Komplexität von Versicherungen für erforderlich hält. Er hat insoweit nicht als Versicherungsmakler agiert“, argumentiert eine RTL-Sprecherin.

„Es gibt auch Vergleichsportale, die nicht gebührenpflichtig sind.“

Bettina Klauser, Sprecherin von RTL

Was die öffentliche Richtigstellung angeht, so hält RTL „nicht für erforderlich, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ‚Vergleichsportale‘ auch teilweise kostenpflichtig sind. Denn es gibt auch solche, die nicht gebührenpflichtig sind. Außerdem dürfte unstreitig sein, dass diese andere Kosten verlangen, als solche von persönlichen Beratern.“ Welche Vergleichsportale nicht gebührenpflichtig sind, wollte der Sender konkret nicht nennen. Schließlich hat der BVK in seinem Anwaltsanschreiben bereits angemerkt, dass „Vergleichsportale keine altruistischen Verbraucherportale“ seien, „sondern vielmehr Wirtschaftsunternehmen, die bei der Vermittlung von Versicherungen selbstverständlich wirtschaftliche Eigeninteressen haben.“ Ebenso gab der BVK dem Sender den Rat, in Zukunft auch „Versicherungsvermittler unabhängig vom Vertriebsweg als Experten in Ihre Sendung einladen. Ein Versicherungsvermittler hätten dann auch weitere zweifelhafte Empfehlungen der Sendung zur Sinnhaftigkeit bestimmter Versicherungen kompetent einordnen können.“ Der RTL hingegen betrachtet insgesamt „die journalistischen Sorgfaltspflichten als eingehalten“. Tenhagen und Perduss hätten „allgemeine Wertungen und Ratschläge“ abgegeben, so dass die gesamten Empfehlungen als deren „Einschätzungen“ zu bewerten seien.

„Enttäuscht bin ich vom Verhalten des GDV nicht, denn ich habe auch nichts anderes erwartet.“

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK(

GDV hätte eine aktivere Rolle spielen müssen

In jedem Fall sind die Vermittler froh, dass zumindest der BVK-Verband mit der Einschaltung der Anwälte gleich mehrere Zeichen gesetzt hat. Vom GDV sind sie hingegen schon lange enttäuscht, wie VWheute aus zahlreichen Gesprächen erfahren hat. Statt bei einem konkreten Fall – wie der aktuellen Stern-TV-Sendung – öffentlich die Assekuranz und deren Vermittlerschaft zu verteidigen, veröffentlicht man lieber fast täglich Pressemeldungen zu Nachhaltigkeitsberichten, Schadenszenarien und unwichtigen Studien – lauten einige Kommentare. Dementsprechend gilt das Verhältnis zum BVK als angespannt. Der Präsident Michael H. Heinz sei nicht mal vom Verhalten des GDV enttäuscht, „denn ich habe auch nichts anderes erwartet“, erklärt er auf Anfrage. „Aber natürlich erwarte ich, dass der GDV eine aktivere Rolle übernimmt und sich vor die Vermittler stellt und die Interessen der gesamten Versicherungswirtschaft vertritt.“

Autor: David Gorr

2 Kommentare

  • Es ist gut und richtig, dass den Äußerung des Herrn Tenhagen mal auf die juristische Weise ein Riegel vorgeschoben wird. Seit seinem Abgang aus der Redaktion der Stiftung Warentest hat sich Tenhagen immer mehr zu einem äußerst fragwürdigen Ratgeber entwickelt, der lediglich aus seiner Bekanntheit Kapital schlagen will.

  • Wenn Herr Tenhagen für den Abschluss im Internet wirbt, könnte man schon die Frage stellen ob das nicht ganz uneigenützig ist, immerhin finanziert sich die Onlineplattform Finanztip durch Vergütungen die ihr gezahlt werden, wenn der Abschluss bei von ihr verlinkten Anbietern erfolgt. Herr Tenhagen ist Geschäftsführer bei Finanztip.
    Nun ja, wäre ich im Fernsehen würde ich auch die Empfehlung geben, bei uns sind sie am besten aufgehoben;)

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