Vermittlerverband BVK sieht „Rechtsstellung des Versicherungsmaklers gegenüber seinen Kunden“ von OLG-Urteil unberührt

Das OLG Dresden untersagt Maklern, mit dem Begriff „unabhängig“ zu werben. Quelle: Bild von S. Hermann & F. Richter auf Pixabay

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, das Versicherungsmaklern untersagt, den Begriff „unabhängig“ zu verwenden, schlägt in der Branche weiter hohe Wellen. Nun hat sich auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) dazu positioniert: Der Verband rät Maklern dazu, „bei Marketingmaßnahmen nicht auf die Unabhängigkeit abzustellen“, zeigt sich ansonsten aber unbeeindruckt von dem Richterspruch.

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