Versicherer und Gewerkschaften verlängern Tarifvertrag zur Kurzarbeit bis März 2022

Die Tarifvertragsparteien in der Versicherungsbranche haben sich auf eine Verlängerung des Tarifvertrages zur Kurzarbeit geeinigt, um damit die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Nach Angaben des Arbeitgeberverbandes AGV gilt dieser nun bis 31. März 2022.
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