Kfz-Versicherung: Schlüsseleinwurf bei Werkstatt grob fahrlässig?

Alltäglich, aber nicht klug. Viele Kunden stellen ihr reparaturwürdiges Auto außerhalb der Öffnungszeiten vor der Werkstatt ab und werfen den Schlüssel in den dazugehörigen Briefkasten. Manchmal ist das Auto dann weg, bevor die Reifen Werkstattboden berührten. Doch der Schlüsseleinwurf ist nicht gleichbedeutend mit grober Fahrlässigkeit, wie ein Urteil zeigt, dass alle Versicherer und Kunden kennen sollten.
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