Touchscreen-Bedienung im Kfz möglicherweise grob fahrlässig

Touchscreen am Steuer ist gefährlich. Bild von Pixaline auf Pixabay

Ein Urteil für alle Autofahrer und Kfz-Versicherer. Jeder weiß, Telefonieren am Steuer ist strafbar, doch wie sieht es mit der Bedienung eines Touchscreens aus; ein Gericht hat das nun entschieden.

Das Handy am Steuer kostet je nach Gefährdung und Unfallfolge ein Bußgeld von 100 bis 200 Euro sowie ein bis zwei Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann es bis zu einem Monat Fahrverbot zusätzlich geben. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 1 Rb 36 Ss 832/19)  bestätigte das Höchststrafmaß jetzt auch beim Bedienen eines Touchscreens.

Der Fall

Ein Autofahrer kam mit seinem Fahrzeug von der Straße ab, als er auf dem Touchscreen die Intervallfrequenz des Scheibenwischers in einem Untermenü verändern wollte. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Nach der ist während der Fahrt nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät zulässig. Neben den Strafen aus dem Bußgeldkatalog kann auch Ärger mit der Kfz-Kaskoversicherung drohen. Denn das Bedienen des Handys oder Touchscreens während der Fahrt kann dort als grob fahrlässig gewertet werden.

„Je nach Schwere und Verschulden ist der Versicherer dann berechtigt, den Schaden anteilig zu kürzen oder in besonders schwerwiegenden Fällen abzulehnen“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der Universa Versicherung. Allerdings gibt es mittlerweile Angebote am Markt, bei denen grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. „Das ist eine sinnvolle Leistungserweiterung, die nach einem Schaden nicht nur Zeit, sondern auch Ärger spart“, sagt Bösl.

Autor: VW-Redaktion

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