Allianz und DEVK entlasten Kfz-Kunden – HUK plant ähnliches
Während der coronabedingten Einschränkungen wird weniger Auto gefahren. Diesen Umstand wollen die Versicherer ihren Kunden nun vergolden.
Wer selten fährt, zahlt weniger, teilt der Versicherungsriese Allianz mit, wie die Zeitung Rheinpfalz meldet. Geplant ist am Ende des Jahres eine Art Bilanz zu ziehen und eine Rückerstattung an die Kunden vorzunehmen, erklärt Allianz-Vorstand Frank Sommerfeld.
Laut der Zeitung verfolgt der größte deutsche Kfz-Versicherer Huk-Coburg einen ähnlichen Plan. Der Kfz-Primus reagiere auf entsprechende „Anfragen der Kunden“. Weiter in den Plänen einer Beitragsrückerstattung ist die DEVK. Deren Vorstandsvorsitzender Gottfried Rüßmann erklärt: „Aktuell können wir natürlich das Jahr 2020 noch nicht abschließend einschätzen. Aufgrund des schadenarmen Verlaufs der letzten Wochen erwarten wir aber am Ende geringere Aufwände. Daran wollen wir unsere Mitglieder und Kunden natürlich wieder teilhaben lassen.“
Die DEVK hat Anfang des Jahres 363.000 Kunden mit Vollkasko eine Rückerstattung ausbezahlt, wenn diese im Jahr 2019 schadenfrei blieben. Zudem können Fahrer mit weniger Kilometerleistung ihre Jahresfahrleistung und damit ihren Beitrag reduzieren, analog zur Lösung der Allianz. Das Angebot gilt ab sofort, zudem können Kunden mit Zahlungsproblemen ihren Beitrag stunden oder Ratenzahlungen vereinbaren.
Die Coronakrise wird sich auch auf die Beiträge für das kommende Jahr auswirken, denn „jede Woche wird sich aktuell mit diesem historisch niedrigen Mobilitätsniveau die Schadenquote um 0,5 bis ein Prozent verbessern“, schreibt die aktuarielle Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss (MSK); darauf muss und hat die Branche reagiert.
Autor: VW-Redaktion
Ich finde es ziemlich cool von den Versicherungsgesellschaften, das Beiträge erlassen werden sollen, wenn weniger gefahren wird. Mein Freund hatte trotz wenig Verkehr auf den Straßen einen Auffahrunfall verursacht. Das Gutachten der KFZ Sachverständigen steht noch aus. Wahrscheinlich wird er nicht in den Genuss geringerer Beiträge kommen.
JEDER Versicherungsnehmer kann rückwirkend für 2020, und auch immer, seine Fahrleistung anpassen, wenn weniger gefahren wird, als im Versicherungsschein notiert.
Das muss noch im jeweiligen Versicherungsjahr dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.
Ein Unfall hat mit der Fahrleistung km/Jahr nichts zu tun. Dann zählt nur, ob ein extra Rabattschutz vereinbart wurde.
Laut tel. Beratung der HUK Coburg, wird explizit nicht von einer „Teil-Erstattung“ des Kfz-Versicherungs-Beitrages des Jahres 2020 gesprochen !!
Man(n) hält den Kunden hin … am Ende des Jahres würde ermittelt, ob unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sprich, ob die HUK genügend Gewinn nach Steuern, etc., einfährt …ob dann evtl.
eine sogenannte „Rückerstattung“ zum Tragen käme.
Also alles ziemlich ungewiss…:-((
Und dann das übliche Bla, Bla … Sie können Ihren Vertrag ja aufgrund der im Jahr 2020 wenig gefahren Kilometer für das Jahr 2021 sofort gerne sofort ändern !
Und sollten Sie dann doch mehr Kilometer gefahren sein, dann zahlen Sie eben die Differenz nachträglich noch zu Ihrem bestehenden Vertrag.
Eine Unverschämtheit !!!
Dass ich ich bei weniger Kilometer weniger Beitrag bezahle, dessen bin ich mir als Kaufmann bewusst !
Vor 30 Jahren, gab´s bei der HUK immer am Jahresende, bei Unfallfreiheit, eine Rückvergütung; jetzt hat sich nicht nur die Märchensteuer auf 19 % erhöht, sondern vieles in der Versicherungswirtschaft geändert und nicht unbedingt zum Vorteil der Kunden !
Auch jetzt noch gibt es sehr gute Verdienstmöglichkeiten bei Versicherungen, im Vergleich zu anderen Branchen … warum wohl ??
Übrigens: Kaurfen Sie sich ein Elektro-Auto ! Nur leider können wir keine Feuer-/Brand-Versicherung bei der Kfz-Versicherung anbieten.
Warum: Die Feuerwehren wissen immer noch nicht, wie man die Riesen-Batterien löscht !
Eigentlich gar nicht !
Mit besten Grüßen von den Grünern-Wählern > die zahlen keine Kfz-Steuer, keine Kfz-Haftpflicht und wenn Ihnen einer eine Beule in´s Auto fährt heisst es meist:
Ich habe keine Private Haftpflicht und kein Geld.
Viel Spass !
Ach ja, wenn Sie verbotenerweise entgegen einer Einbahnstrasse fahren, sind Sie Ihren Lappen los !
Kommt Ihnen ein Radfahrer (verbotenerweise !) mit Stöpsel im Ohr und ein Handy in der Handy entgegen und er rammt sie > wer ist wohl schuldig ?
Na richtig ! Sie als Autofahrer !
Gute Fahrt !