„Habe täglich mit Kürzungen zu tun“: Tricksen die Versicherer bei der Leistungs- und Schadenabrechnung?

Bildquelle: Pitstop

Erneut ist der Streit Werkstatt gegen Versicherer ausgebrochen. Ein Handwerksmeister aus Oberhausen kritisiert die Praktiken der Versicherungen im Umgang mit den Kunden nicht nur scharf, sondern leitet auch Handlungsempfehlungen daraus ab.

Preisdumping, Minderbezahlung, Ausblutung, dieses Worttrio bringt die Vorwürfe vieler Werkstätten und Verbände auf den Punkt. Adressat sind die Versicherer, die im Namen der Kunden auf Preisreduzierungen pochen, aber im umkämpften Kfz-Markt ein gehöriges Eigeninteresse an geringen Werkstattkosten haben.

Das Spiel um jeden Cent wird aus Sicht der Werkstätten aber nicht nur auf ihrem Rücken, sondern auch auf dem der Kunden ausgetragen, wie u.a. auch Finanztipp kritisiert. Dem Karosserie- und Fahrzeugbaumeister Reiner Hauser ist bei einem aktuellen Fall der Kragen geplatzt, wie die Rheinpfalz berichtet. Der Reparaturveteran mit 30 Jahren Erfahrung im Karosserie-Lackierwesen lässt aber nicht nur reichlich Dampf ab, sondern gibt anderen Betroffenen Tipps für den Umgang mit den Versicherern.

Der Fall

Laut Zeitung wollte ein nicht genannter Versicherer ein Blechschaden – „Audi A4, Baujahr 2005, mit guter Ausstattung und rund 200.000 Kilometern Fahrleistung“ – auf Basis eines Totalschadens abrechnen, obwohl es „weit weg von einem Totalschaden“ sei. „Der Kunde wurde von der Versicherung nicht darüber aufgeklärt, dass er verkaufen oder reparieren kann“, sagt der schließlich zugezogene Gutachter Holger Nagel, was kein Einzelfall sei. Der in den Fall involvierte Anwalt Martin Kunzendorff sieht im Vorgehen Methode: „Ich habe täglich mit solchen Fällen zu tun, es wird viel gekürzt“.

Der Handwerksmeister Hauser rät den Kunden die Ablehnung des Versicherungssachverständigen. Der Gutachter der Versicherung sollte abgelehnt werden, der Geschädigte habe ein Recht auf freie Wahl eines Sachverständigen, dessen Qualifikation geprüft werden sollte. Geschieht ein Unfall unverschuldet, „muss die Versicherung auch die Kosten eines Sachverständigen nach eigener Wahl und die des Anwalts übernehmen“, erklärt Hauser. Zudem sollte der Geschädigte die Werkstatt frei wählen und sich nicht auf die Vorschläge der Versicherung einlassen. Die Versicherer setzen bei Reparaturen aus Preisgründen lieber auf das eigene Werkstattnetz, in das sie wie zuletzt die Huk-Coburg fleißig investieren. Das kann, muss aber nicht zum Nutzen des Kunden sein. „Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor […] kannst du dir auch allein die Reparaturkosten nach dem Kostenvoranschlag oder dem Sachverständigengutachten bezahlen lassen“, erklärt Finanztipp.

Einzel- oder Dauerfall?

In vorliegendem Fall des Handwerkers Hauser hat der Geschädigte am Ende 4.659 Euro für Reparaturkosten und Nutzungsausfall erhalten. Die ist doppelt so viel wie das 2.300-Euro-Angebot von der Versicherung. „Man muss sich doch auf die Versicherungen verlassen können, in unserem Fall wäre ein Auto verschrottet worden, das einwandfrei läuft und in einem guten Zustand ist“, erklärt der Geschädigte.

Ob das ein berühmter Einzelfall oder gelebte Praxis ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Für die Verkehrsanwälte ist die Sache klar. „Insbesondere für den Fall fiktiver Schadensabrechnung ist die Hinzuziehung eines Verkehrsanwaltes erforderlich. Denn erfahrungsgemäß kürzen Versicherer insbesondere für den Fall fiktiver Abrechnung die Schadenspositionen“.  Aus Sicht der Versicherer liegt kein strukturelles Problem vor, der Bericht des Versicherungsombudsmann stützt diese Ansicht.

Ombudsmann für Versicherungen; Jahresbericht 2021 (Auszug).

Unklar bleibt, wie viele Fälle ohne Beteiligung des Ombudsmanns, aber mit Anwaltshilfe geregelt werden.

Autor: VW-Reaktion

Ein Kommentar

  • Vielleicht sollte man dem Herrn Hauser auch mal die Schadensfälle zeigen, in dem Werkstätten den großen Reibach machen wollen, sobald sie mitbekommen, dass eine Versicherung bezahlt. Oder er sollte mal seine Kollegen fragen, ob es wirklich notwendig ist bei einem 500 Euro Schaden gleich einen Gutachter und Anwalt mit ins Boot zu holen – obwohl die Versicherung schon sagt, dass sie den Schaden übernehmen wird.
    Leider ist so ein Verhalten eher die Regel als die Ausnahme und treiben die Kosten für eine Versicherung unnötig in die Höhe.

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