Hygienemuffel Kfz-Versicherer: Gericht muss zur Ordnung rufen

KFZ-Versicherer müssen in der Pandemie Desinfektions- und Hygienekosten übernehmen. Bild von Here and now, unfortunately, ends my journey on Pixabay auf Pixabay.

In einer Pandemie keine Desinfektions- und Hygienekosten übernehmen? Das klingt nicht nachvollziehbar. Es verwundert daher wenig, dass das Amtsgericht Vaihingen einen Kfz-Versicherer nun zur Übernahme der Kosten verurteilte (Az.: 1 C 129/21).

Die Desinfektions- und Hygienekosten nach einem Unfall müssen von der Kfz-Haftpflicht übernommen werden. Die Assekuranz darf die Zahlung „in der Pandemie“ nicht verweigern, erklärt das Amtsgericht Vaihingen aktuell. In dem verhandelten Fall fielen Reinigungskosten in Höhe von 81 Euro an, die der Versicherer des Unfallgegners zunächst verweigerte. Das war nicht rechtens, berichtet autohaus.de.

Pandemiebedingte Zusatzkosten „gehören zum erforderlichen Schadensbeseitigungsaufwand“, erklärt das Gericht. Das Unfallopfer könne die Kosten nicht vermeiden, da sämtliche Werkstätten Hygienemaßnahmen betreiben und in Rechnung stellen.

Weiterer Rechtsspruch

Zuvor hatten Richter in Konstanz bereits ein wegweisendes Urteil zu Restwert und Schadenersatz gefällt. „Entgegen der Auffassung der gegnerischen Versicherung sei das höhere Restwertangebot nicht auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen“, wurde erklärt. Den gesamten Fall können Sie auf VWheute nachlesen.

Autor: VW-Redaktion

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