Restschuldversicherung: Verbraucherschützer befürchten Rücknahme der Wartefrist
Wer einen Kredit aufnimmt, darf eine Restschuldversicherung (RSV) erst sieben Tage später abschließen. Die gesetzliche Wartefrist gilt erst seit Jahresbeginn in Deutschland – doch Verbraucherschützer sehen diese aus ihrer Sicht nützliche Regelung bereits wieder in Gefahr. Versicherer und Kreditgeber wollten diese kippen und „üben Druck auf die Politik aus“, so der Vorwurf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt nun mit abschreckenden Zahlenbeispielen vor einer Rückabwicklung der Wartefrist.
Weiterlesen