Verbraucherschützer plädieren für Bafin-Aufsicht von Finanzvermittlern

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Die Pläne des Bundesfinanzministeriums, die Aufsicht für Finanzvermittler ab 2021 auf die Bafin zu übertragen, stößt bei den Verbraucherschützern auf Zustimmung. So fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine schnelle Umsetzung des Gesetzesentwurfs, um den Finanzmarkt damit verbraucherfreundlicher zu machen.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer sei die aktuelle Aufsicht über Finanzanlagenvermittler durch die Handelskammern und die Gewerbeämter unzureichend. Diese haben nicht genügend Ressourcen und verfügen im Gegensatz zur BaFin nicht über ein explizites Verbraucherschutzmandat, moniert der Verband. Problematisch sei zudem, dass die Handelskammern Aufsicht und Interessenvertreter der Finanzvermittler zugleich sind.

„Eine zentrale, einheitliche und zuverlässige Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Es macht keinen Sinn, dass Banken, Sparkassen und andere Institute von der BaFin überwacht werden, freie Finanzvermittler aber nicht. Es ist richtig, dass sich Schwarz-Rot hier gegen die Lobby der Finanzvermittler durchsetzt und den Finanzmarkt so verbraucherfreundlicher macht“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. Zudem gelte es, die Doppelrolle der Handelskammern, „die Interessekonflikte bedeutet, aufzuheben“, so die Verbraucherschützerin.

Das Bundesfinanzministerium hatte den 59 Seiten umfassenden Referentenentwurf einen Tag vor Weihnachten veröffentlicht. Als wesentlichen Grund für den „Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ wird die aktuelle organisatorische Zersplitterung der Aufsicht genannt.

Die Vermittlerverbände dürften jedenfalls Sturm gegen das Vorhaben laufen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kündigte Widerstand an. „Uns ist unbegreiflich, warum eine langjährig erprobte und praktizierte Aussicht aufgegeben werden soll“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Schließlich würden die Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler, tätig seien, bereits über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt.

Auch der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung will sich vehement dem geplanten Vorhaben entgegenstellen. „Es würde mit diesem Gesetz eine zusätzliche Kostenbelastung aber insbesondere eine extreme bürokratische Belastung für den Mittelstand ohne adäquaten Nutzen geben“, erklärte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW-Verbandes. Allgemein wird davon ausgegangen, dass von den gut 38.000 Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern rund 80 Prozent auch die Zulassung als Versicherungsvermittler haben.

Autor: VW-Redaktion

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