Verbraucherschützer sehen Notwendigkeit des Provisionsdeckels bei Restschuld erwiesen

Deckel. Quelle: Bild von Lynn Greyling auf Pixabay

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert angesichts der aktuellen Untersuchung der Zeitschrift Finanztest zu Restkreditversicherungen „als ersten Schritt“ einen Provisionsdeckel und höhere Kostentransparenz. „Die Finanztest-Untersuchung belegt erneut das, worauf wir seit Jahren hinweisen: Restkreditversicherungen leisten oft nicht das, was sie vorgeben zu leisten, sind überteuert, lückenhaft und unnötig. Das ist ein gefährlicher Etikettenschwindel, der Verbraucher teuer zu stehen kommen kann“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. Sie fordert, den Provisionsdeckel bei Restkreditversicherungen endlich zu beschließen.

„Löchrig und teuer“ fasst Projektleiterin Stephanie Pallasch das Ergebnis der Untersuchung von Restschuldversicherungen von 25 Banken zusammen. Risikoträger für diese Produkte sind 19 Versicherungsunternehmen, die teilweise nur einzelne der drei untersuchten Risiken (Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) abdecken. Die Zeitschrift Finanztest hat die seit Jahrzehnten schon in der Kritik stehenden Restschuldversicherungen erstmalig hinsichtlich der Versicherungsbedingungen und hinsichtlich des Preises untersucht. Die Ergebnisse finden sich im Finanztest-Heft 12/2020, das am Mittwoch erscheint.

Beim Todesfallschutz fand Finanztest eigenen Angaben zufolge keine überraschenden Bedingungen. 18 Angeboten waren hier „sehr gut“. Nur das Angebot der ABK-Allgemeine Beamten Bank fiel den Testern mit vielen Ausschlüsse wie etwa Tod bei einer Risikoschwangerschaft oder unbehandelter Erkrankung des Bewegungsapparates auf und erhielt nur ein „befriedigend“. Risikoträger ist die Cardif Lebensversicherung, die bei fünf anderen Banken für dieses Risiko „sehr gute“ Bedingungen vorhält.

15 Kreditinstitute schnitten bei der Absicherung der Arbeitsunfähigkeit „mangelhaft“ ab. Die Tester kritisierten hier vor allem daran, dass hier die aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekannte abstrakte Verweisung verwendet wird. Das sei eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers, wie sie bereits vor acht Jahren schon vom OLG Hamm (AZ.: I-20 W 12/12 vom 07.09.2020) abgelehnt worden sei.

Dass nur die unverschuldete Arbeitslosigkeit abgesichert werde, finde sich bei den meisten Anbietern nicht, so Pallasch. Die Verbraucher würden dies oft missverstehen. Zehn Banken erhielten hier nur „ausreichend“ und sieben sogar „mangelhaft“. Schlecht bewertet wurde außerdem, wenn die Versicherung nur zwölf Monate leistet oder die Leistung an den Bezug von Arbeitslosengeld l gekoppelt ist. Untersucht wurde zudem, nach welcher Karenzzeit die Versicherung greift, wie lange der Versicherte beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein muss und ob auch befristete Arbeitsverhältnisse versichert sind.

Besonders schlecht kommen die untersuchten Angebote aber beim Preis weg: „Den schlechten Schutz der Kreditrate müssen Bankkunden auch noch teuer bezahlen“, schreibt Finanztest. Ausgangsbasis für die Berechnungen war ein Kredit von 10.000 Euro mit einer Laufzeit von 60 Monaten. Dafür verlangt die Direktbank Deutsche Skatbank  bei Absicherung aller drei Risiken 2.280 Euro. Risikoträger sind hier zwei R+V-Gesellschaften. Die Degussa Bank sichert diese drei Risiken für 764 Euro über die Laufzeit ab – Risikoträger sind die Cardif sowie die Zurich Insurance. Der einfache Todesfallschutz gab es bei der Norisbank (mit dem Risikoträger Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung) mit 128 Euro am preisgünstigsten. 

Was die Banken bzw. die Versicherer an der Restschuld verdienen, weiß Finanztest nicht. Pallasch verweist aber auch eine Aussage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (Bafin) hin, wonach die Versicherer an die Kreditinstitute teilweise Provisionssätze von mehr als 50 Prozent der Prämie gezahlt haben. Auch die Bafin hatte unlängst das Segment Restschuldversicherung untersucht und kritisierte.

Nach Analyse von Finanztest verdienen zinsgünstige Banken über die Restschuldversicherung oft kräftig. Denn die Kosten für die Restschuld werden im Effektivzins nicht mit eingerechnet. Das soll nach Ansicht der Verbraucherschützer geändert werden. „Nur wenn der Kunde genau sieht, wie teuer der Schutz ist, kann er auch entscheiden, ob die Versicherung ihm das wert ist“, sagt Pallasch. Mohn fordert zudem, dass die Prämie für die Versicherung nicht über den Kredit finanziert werden dürften und monatlich über die gesamte Laufzeit verteilt zu zahlen sein müssten. Zudem wünscht sie sich, dass der Verkauf des Kredits und die Versicherung wie in anderen EU-Ländern zeitlich entkoppelt wäre.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kann die Kritik nicht nachvollziehen: „Die Restschuldversicherung schützt Kreditnehmer vor den finanziellen Folgen existenzieller Risiken. Zur Verbesserung der Qualität des Produktes sind viele Versicherer der freiwilligen Selbstverpflichtung der Restkreditversicherer beigetreten und haben sie bereits umgesetzt“, betont ein Sprecher des Verbandes.

„Diese geht über gesetzliche Anforderungen hinaus. Unter anderem wird dadurch die monatliche Kreditrate sowohl mit als auch ohne Restschuldversicherung ausgewiesen. Kunden können den Preis somit leicht vergleichen“, heißt es in einer Stellungnahme des GDV.

Autorin: Monika Lier

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