Neues von der Musterfeststellungsklage: Gericht will Ende mit Schrecken

Klaus Müller. Quelle: VZBV

Kürzlich begann in Braunschweig der Prozess von 449.000 Verbrauchern gegen VW. Die Klage wegen Abgasmanipulation wurde in einer Musterfeststellungsklage (MfK) gesammelt und in der Stadthalle Braunschweig verhandelt. Nun zeichnet sich erstmals ab, wohin der Prozess gehen könnte. Es soll ein schnelles Ende her, kein Schrecken ohne Ende.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband und Mitinitiator der MFK hat sich, zum 2. Verhandlungstermin der Musterfeststellungsklage gegen VW zum Prozess geäußert. Während des Termins wurden verschiedene Anträge geprüft. Das Gericht stellte klar, dass es kein Teilurteil geben werde.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv: „Der zweite Verhandlungstag am OLG Braunschweig verlief erfreulich für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher. Das OLG Braunschweig fordert VW erneut und nachdrücklich auf, sich zeitnah für die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen zu entscheiden und setzte dafür eine Frist bis zum Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember 2019. Das Gericht hat mit Nachdruck deutlich gemacht, dass keine Zeit zu verlieren sei und eine schnelle Lösung für die betroffenen Verbraucher die Zielmarke sein muss – sei es mit einem Urteil oder durch einen Vergleich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auch heute in der Verhandlung bekräftigt, dass er für Vergleichsverhandlungen offen sei.“

VWheute wird weiter berichten.

Ein Kommentar

  • Eigentlich hat VW ja kein Interesse an einem schnellen Ende, da sie – wenn es bei der bisherigen Rechtssprechung bleibt – dank Nutzungsentschädigung mit jedem Monat Geld sparen.

    Andererseits dürften sich etliche Kunden abschrecken lassen, wenn sie anschließend selbst noch individuell klagen müssen. Mit einem Vergleich könnte VW also den geplanten Änderungen der Bundesregierung zuvorkommen, die die individuellen Ansprüche zukünftig unbürokratischer abwickeln will.

    Ich bin mal gespannt.

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