Thomas Cook: Zurich drohen höhere Schäden als gedacht

Flugzeug von Thomas Cook. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay
Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook sorgt für neuen Streit: Medienberichten zufolge streiten die Zurich und die Bundesregierung nun um die Höhe der Entschädigung für die betroffenen Verbraucher. Der Reisebüroverband erwägt unterdessen eine EU-Klage für die Staatshaftung. Und auch die Verbraucherschützer mischen kräftig.
So erklärte das Bundesjustizministerium gegenüber der Welt, dass sich die rechtlich vorgesehene Begrenzungsmöglichkeit der Haftung auf 110 Mio. Euro „nur auf Kostenerstattungsansprüche, nicht auf die unmittelbar vom Versicherer zu tragenden Kosten der Rückbeförderung“ beziehen würde.
Unerwartete Unterstützung erhält das Ministerium auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Demnach müsste die Zurich selbst für die Vorauszahlungen der Reisenden sowie die geschätzten Kosten einer Rückbeförderung auch im Fall der Insolvenz aufkommen. Dies sei dem Versicherer auch bekannt, konstatiert VZBV-Experte Felix Methmann.
„Die Pauschalreiserichtlinie sieht ausdrücklich vor, dass der Versicherungsschutz für Pauschalreiseanbieter wirksam sein und die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Kosten abdecken muss. Aus Sicht des vzbv ist die Haftungsbegrenzung im Verhältnis zwischen Reisenden und der Zurich-Versicherung daher unwirksam. Da der deutsche Gesetzgeber die EU-Pauschalreiserichtlinie nicht richtig umgesetzt hat, sind sie aber auch nicht auszuschließen“, so Methmann weiter.
Der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) will jedenfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um den Bund in die Staatshaftung zu nehmen. „Kein Deutscher soll auf dem Schaden der mangelnden Versicherung sitzen bleiben. Vor allem für den touristischen Mittelstand, für den sie ein wichtiges Geschäftsmodell ist, wäre das eine Katastrophe“, moniert VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Zudem seien die Ermahnungen des VZBV und des VUSR, die zu niedrige Haftungssumme zu erhöhen, in Berlin ignoriert worden.
Zurich spricht von Irreführung
Die Zurich beharrt jedenfalls darauf, lediglich die Kosten bis zur Grenze von 110 Mio. Euro übernehmen zu wollen. Die Aussagen des Bundesjustizministeriums betrachtet der Versicherer laut Zeitungsbericht indes als „absurde Interpretation des Gesetzes“. Zudem hält der Konzern die Diskussion als „irreführend“.
„Fakt ist: Die Verantwortung liegt zuallererst beim Reiseveranstalter. Dieser hat eine ausreichende Absicherung im Insolvenzfall sicherzustellen. So steht im Gesetz unter §651r Absatz 1, dass der Reiseveranstalter sicherzustellen hat, dass dem Reisenden der gezahlte Preis im Fall der Zahlungsunfähigkeit erstattet wird. Darüber hinaus liegt im aktuellen Fall zweifelsfrei die Verantwortung beim Bund. Dieser hat ein Gesetz erlassen, das den verfolgten Zweck, den Schutz der Reisenden (wie man im Fall TC sieht) nicht erreicht und dessen Umsetzung durch die Reiseveranstalter zudem in keiner Weise kontrolliert wird“, betont ein Unternehmenssprecher gegenüber VWheute.
„Das 110 Mio. Euro Haftungs-Limit wurde ausdrücklich zum Schutz des Versicherers geschaffen und steht so 1:1 ausdrücklich im Gesetz (§651r BGB). Das Limit wurde vom Gesetzgeber bewusst eingeführt, um den einzelnen Versicherer im Fall eines Großschadens nicht zu überfordern. Zurich hat somit nichts anderes getan, als das geltende Gesetz, so wie es gedacht war, anzuwenden und hat von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, die Haftung auf 110 Mio. Euro zu begrenzen. Nur dafür wurden entsprechende Prämien kalkuliert und von TC ‚zugunsten‘ seiner Kunden gezahlt“, betont die Zurich.
Zudem stehe es „jedem Reiseveranstalter frei, einen ausreichenden Versicherungsschutz ggf. über mehrere Versicherer, die dann z.B. jeweils mit maximal 110 Mio. Euro haften, zu organisieren. Soweit Gesetz und Gesetzesüberwachung den Anforderungen aus der EU-Pauschalreiserichtlinie nicht gerecht werden, besteht keine andere Möglichkeit, als dass sich die Kunden mit ihren Ansprüchen direkt gegen den Staat wenden und eine Staatshaftungsklage anstrengen. Wenn jemand die Aufgabe gehabt hat, die ausreichende Absicherung der Kundengelder sicherzustellen, dann war dies der Staat, der ganz offensichtlich keinerlei Kontrollen installiert hat“, heißt es in einer Stellungnahme.
Außerdem habe der Fokus „von Anfang an darauf, Reisende bei der sicheren Rückkehr nach Deutschland zu unterstützen. Zurich sicherte daher im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Urlaubsort. Entsprechendes galt auch für die Rückreise. Mittlerweile konnten alle der ehemals 90.000 Pauschalreisenden (bis auf rund ein Dutzend Reisende) wieder sicher nach Deutschland gebracht werden. Grundsätzlich stellt sich bei der in der Welt zitierten Position die Frage, inwiefern bei dessen Sichtweise Pauschalreisen überhaupt noch versicherbar wären“.
Laut Bild am Sonntag hatte die deutsche Thomas Cook zum Zeitpunkt der Insolvenz Ende September 660.000 Buchungen im Gesamtwert von 500 Mio. Euro gehabt. Demnach fehlen rund 400 Mio. Euro um alle Kosten aus der Pleite des Reiseveranstalters zu decken. Allein die Kosten für die Rückholung werden auf rund 80 Mio. Euro geschätzt.
Autor: VW-Redaktion
Neckermann Reisende haben einen Sicherungsschein ausgestellt die auf Thomas Cook Touristik GmbH
mit der Sicherungsschein Nr. 704.004.145.760 erhalten. Ist das korrekt ? Neckermann ist für jeden
Verbraucher wohl augenscheinlich als selbständiger Reiseveranstalter aufgetreten.
Öger Tours Reisende haben einen Sicherungsschein ausgestellt auf Bucher Reisen & Öger Tours mit der Sicherungsschein Nr. 704.005.598.300 erhalten.
Diese beiden Sicherungsscheine sind wohl in einem Topf gedeckelt auf 110 Mio. gelandet. Ist das korrekt?
Was hat der Neckermann Reisende mit dem Ögur Tours Reisenden zu tun, oder aber auch umgekehrt.
Hätte nicht jeder Veranstalter einen eigenen Sicherungsschein zeichnen müssen? Sind hier die Verbraucher nicht bewusst in die Irre geführt worden. Wer hat an dieser Konstruktion verdient? Wer hatte das zu überwachen und zu verantworten?
Petition für Insolvenz-Geschädigte:
Allen Geschädigten der Insolvenz möchte ich das Unterschreiben der Petition über OPENPETITION – Kostenübernahme und Haftung der Bundesregierung für Thomas Cook GmbH und Tochterges-Geschädigte – empfehlen. Laut Petitionsrecht dürfen übrigens auch Kinder und Jugendliche unterschreiben!