Verivox verliert vor Gericht wegen Intransparenz

Hat Verivox bei der Transparenz geschummelt? Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Das Vergleichsportal hat bei seinem Haftpflichtvergleich gegen geltendes Recht verstoßen. Die Verbraucherzentrale (vzbv) hat das gerügt und aus seiner Sicht erfolgreich vor Gericht gebracht. Verivox habe nicht ausreichend auf teilnehmende Versicherer hingewiesen, was auch das Landgericht Heidelberg so sieht. Der Makler will den Kampf fortsetzen und sieht sich weiter im Recht.

„Wir sind überzeugt, dass wir als Versicherungsmakler alle Beratungsanforderungen vollständig erfüllen. Der Nutzer findet immer ein Vergleichsergebnis, das nach Preis und Leistung erstklassige Tarife enthält. Außerdem ist der Hinweis auf die Marktabdeckung aus unserer Sicht deutlich sichtbar. Deshalb sind wir gegen das Urteil in Berufung gegangen“, erklärt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH zum Urteil, über das zuerst das Versicherungsjournal berichtete.

Das Landgericht Heidelberg habe sich mit Urteil vom 6. März 2020 (Az.: 6 O 7/19) der Meinung des VZBV angeschlossen und einer Unterlassungsklage der Verbraucherschützer stattgegeben. Das Portal weise nicht „ausdrücklich genug „darauf hin, dass sein Vergleich von Privathaftpflicht-Versicherungen auf einer eingeschränkten Marktauswahl beruhe.

Der Beklagte zeige eine Liste der teilnehmenden Gesellschaften, die Erstinformation über seinen Status als Versicherungsmakler und die Verbraucher-Information als „Links“ sowohl vor als auch nach dem Vergleich auf der „linken Seite“ der Homepage an. Das sei laut Gericht aber zu „mager“.

Treibende Kraft

Die Macht der Portale ist nicht zu unterschätzen, VWheute hat dem Thema kürzlich ein eigenes SCHLAGLICHT gewidmet. Die Vergleichsseiten ermöglichen es Versicherern im Netz und bei den Kunden sichtbar zu sein, ohne teure Google-Anzeigen schalten zu müssen. Zahlen müssen auch an  die Portale, spätestens bei Abschluss.

Mittlerweile bieten Unternehmen wie Yext den Versicherern Hilfe bei der Sichtbarkeit im Internet an, die DEVK hat es genutzt und ist nach Eigenaussage mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Umsonst werden auch diese Dienste nicht sein, doch wie sagte schon der Unternehmer Henry Ford: „Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen.“

Autor: VW-Redaktion

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