„VZBV-Kritik an bAV führt Arbeitnehmer in die Irre“: AON-Managerin Dietrich spricht Klartext

kommentiert Gundula Dietrich, Geschäftsführerin beim Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon. Quelle: Unternehmen.

Weiter Gegenwind für die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer hatten heftige Kritik an der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der Versicherungsbranche geübt. Die Antwort der Branche war Gegenwind, aber auch in einigen Punkten Zustimmung. Nun ist mit Aon ein weiterer Kritiker dazugekommen, die Botschaft ist eindeutig.

Der vzbv ist es gelungen, die bAV-Branche mit ihren deutlichen Äußerungen in Aufregung zu versetzen, zeigt das Beispiel AON. „Die Pauschalkritik der Verbraucherzentrale Bundesverband an der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist unberechtigt und führt Arbeitnehmer in die Irre”, kommentiert Gundula Dietrich, Geschäftsführerin beim Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon. Obwohl es sich nur auf einen Durchführungsweg beziehe, stelle es die betriebliche Altersversorgung unter „Generalverdacht“.

Pauschalkritik nicht hilfreich

Durch Stellungnahmen dieser Art würden Arbeitnehmer davon abgehalten, sich überhaupt mit dem Thema bAV auseinander zu setzen. Ihnen entgehen dadurch eine ganze Reihe von Vorteilen der bAV gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge, schreibt AON. „Insbesondere in größeren Unternehmen wird die Eigenvorsorge der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber über die gesetzlichen Anforderungen hinaus unterstützt“, erläutert Dietrich. Aber selbst, wenn der Arbeitgeber dies nicht tue, habe der Arbeitnehmer Vorteile gegenüber privaten Geldanlagen. „In vielen Fällen werden für die Belegschaft Konditionen ausgehandelt, die für den einzelnen Arbeitnehmer nicht erreichbar sind.” An diesem Prozess ist in der Regel auch der Betriebsrat beteiligt. Das gäbe zusätzliche Sicherheit.

„Wie bei allen finanziellen Fragen muss immer das individuelle Angebot geprüft werden. Da hilft Pauschalkritik nicht weiter”, kritisiert Dietrich. „Das führt nur dazu, dass die bAV in ein schlechtes Licht gerückt wird. Es kann wohl kaum im Sinne der Verbraucherzentrale sein, dass Arbeitnehmer selbst dann ihre Unterschrift verweigern, wenn sie gar keine eigenen Beiträge für eine bAV leisten müssen. Das ist leider in der Praxis aber immer wieder zu beobachten.”

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Genau das erleben wir auch tagtäglich. Arbeitnehmer verweigern die Teilnahme an der bAV, obwohl der Betrieb den Beitrag zum allergrößten Teil übernimmt und der AN nur einen geringen Eigenbeitrag leisten muß.

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