Auslegung von § 163 VVG und Zulässigkeit von Anpassungsklauseln für den Rentenfaktor in der Rentenversicherung
Die Zulässigkeit einer Anpassungsklausel, die es dem Versicherer einer fondsgebundenen Rentenversicherung gestattet, nach Vertragsschluss den im Vertrag festgelegten Rentenfaktor und damit die vertraglich vereinbarte Rentenhöhe abzusenken, wird in der Instanzrechtsprechung derzeit unterschiedlich beurteilt. Umstritten ist, ob die halbzwingende Regelung des § 163 VVG Anpassungsklauseln für den Rentenfaktor ausschließt. Professor Dr. Manfred Wandt analysiert die gesetzliche Regelung mit dem Ergebnis, dass diese Vorschrift eine gesetzliche Vertragsanpassungsbefugnis in der Lebensversicherung nur bei Änderung biometrischer Risiken gibt; nicht dagegen, wenn der Versicherer am Kapitalmarkt geringere Kapitalmarktrenditen erzielt hat, als von ihm bei der Prämienkalkulation zugrunde gelegt wurde.
Weiterlesen