Versicherungsrecht: Ist eine Urteilsschelte durch den Richterbund zulässig?

In der Heft 4/21 rista bietet der DRB NRW (Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen) seinen Lesern in der Rubrik Beruf aktuell tatsächlich so etwas wie eine (ganz) kleine Richterschelte. Unter der Überschrift „Urteilsschelte andersherum“ erkennt der nicht genannte Verfasser (möglicherweise die Redaktion), dass es Urteile gibt, die den ZPO-Normen § 313 und § 540 nicht entsprechen und viel Überflüssiges enthalten. Der (die) Verfasser lassen durchblicken, dass dies öfter vorkommen soll. Von Lothar Jäger.
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