Versicherungsrecht: Gibt es eine „gesetzgeberische Nichtbeachtung“ der Gruppenversicherung?

Gruppenversicherungen sind praktisch aber rechtlich schwierig. Quelle: Pixabay.

Es ist ein Dilemma: Gruppenversicherungen sind wirtschaftlich bedeutsam und rechtlich problematisch. Welche Gefahren drohen und wer für die Beseitigung derselben tätig werden muss, hat Manfred Wandt in einem Blogeintrag auf versr.de dargelegt.

In der betrieblichen Altersversorgung werden in Deutschland ca. 30 Prozent der Lebensversicherungen als Gruppenversicherung abgeschlossen. Hinzu kommen weitere Felder wie Gruppen-Krankenversicherungen oder -versicherungen von Berufsverbänden. Im Gegensatz zur wirtschaftlichen Bedeutung stehe eine „gesetzgeberische Nichtbeachtung“ oder jedenfalls „grobe Vernachlässigung „der Gruppenversicherung.

Das „gesetzgeberische Stückwerk“, unlängst durch „§ 7d VVG über Gruppen-Restschuldversicherungen angereichert, ist in „hohem Maße misslich“. Die bestehende Rechtsunsicherheiterschwere den Rechtsschutz und führt zu mancher „ergebnisbedenklichen Gerichtsentscheidung“.

Da ein geschlossenes Regelungssystem fehlt, erfolge die dogmatische Verortung und Abgrenzung zu anderen Rechtsinstrumenten bislang vor allem durch die Wissenschaft, allerdings mit einer „sehr uneinheitlichen, verwirrenden Terminologie und Kategorienbildung“.

Es sei dringend angeraten, sich von dem unklaren Begriff „unechte Gruppenversicherung“ zu lösen, der ja lediglich klarstellt, dass es nicht um eine Gruppenversicherung geht. Stattdessen sollten nicht zur Gruppenversicherung gehörende Sachfragen jeweils konkret beschrieben und ihrer Qualifikation gemäß positiv benannt werden.

Ein weiteres Problem ist laut Wandt, dass es in der Rechtspraxis „nicht immer einfach“ sei, eindeutig zu bestimmen, ob ein Gruppenmitglied auf der Basis eines Rahmenvertrags durch Abschluss eines individuellen Versicherungsvertrags selbst Versicherungsnehmer geworden ist oder im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags „nur Versicherter“.

Wer mehr zum Thema wissen möchte und erfahren will, wie der Bafin-Entwurf eines Rundschreibens die rechtliche Einordnung beeinflusst und was der Staat tun sollte, kann gerne auf dem Blog der VersR weiterlesen.

Autor: VW-Redaktion

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