BGH-Urteil zu Stornogebühren: Debeka erringt Teilerfolg, doch das letzte Wort ist nicht gesprochen
Zehntausende ehemalige Debeka-Kunden, die auf eine schnelle Rückerstattung ihrer Stornogebühren gehofft hatten, müssen sich weiter gedulden. Der BGH hat das Verfahren an das OLG Koblenz zurückverwiesen. Zwar rügten die Karlsruher Richter die mangelnde Transparenz der Klauseln nicht – sie halten das komplexe Berechnungsmodell für zulässig –, doch die inhaltliche Prüfung steht noch aus.
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