Debeka verliert Prozess um Stornokosten
Der Debeka Lebensversicherungsverein a. G. muss vor dem Oberlandesgericht Koblenz eine Schlappe hinnehmen. Die Richter untersagen dem Unternehmen die Verwendung einer Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Stornoabzug bei der Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Die Kammer folgt einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg. Dass die Debeka nun vor den BGH zieht, ist wahrscheinlich.
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