Nutzt die Koblenzer Debeka die Corona-Krise, um ihren Außendienst mittels Verrechnungsgarantie – eine Einkommenssicherheit auf Basis der Vorjahreseinkommen mittels eines zinslosen Darlehens – in ein “ungleiches Abhängigkeitsverhältnis” zu zwingen? Das wird in einem anonymen, aber authentischen Schreiben behauptet, das VWheute vorliegt. Der führende Krankenversicherer bestreitet die Vorwürfe. Der Ankläger stelle “einen Ausnahmefall dar”, der das “tatsächliche Stimmungsbild” in der Belegschaft “auch nicht ansatzweise realistisch widerspiegelt.”
Weiterlesen