Neues Urteil: Kündigung wegen Minderleistung im Versicherungsvertrieb ist schwierig, aber möglich

Die IG Metall Südwest kündigt den regionalen Vertrag zur Entgeltumwandlung. Bildquelle: Rosy auf Pixabay. Bildquelle: Rosy auf Pixabay.

Einem (angestellten) Vertriebsmitarbeiter kann wegen Minderleistung gekündigt werden. Warum das in der Versicherungswelt aufwendig, aber möglich ist, zeigt ein aktuelles Urteil. Wie Arbeitsrechtler und Versicherer die Situation bewerten, weiß VWheute.

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