Debeka erkennt erstmals Corona als Grund für Berufsunfähigkeit an

Wer an Covid-19 erkrankt, kann noch Monate nach dem Abklingen der Krankheit an Symptomen leiden. (Bildquelle: Gerd Altmann auf Pixabay.

Als viertgrößter Lebensversicherer in Deutschland hat die Debeka 451.000 Kunden gegen Berufsunfähigkeit versichert. In sechs Fällen wollen die Koblenzer nun eine Invalidenrente auszahlen, wegen Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion. Vorstandschef Thomas Brahm hält eine Abgrenzung zu psychischen Erkrankungen ohnehin für schwierig und der GDV gibt ebenfalls ein Kommentar ab.

Ursache Nummer eins für Berufsunfähigkeit sind generell psychische Erkrankungen. 2021 waren dies bei der Debeka rund 45 Prozent der etwa 950 neuen Leistungsfälle gewesen. Da solche psychischen Erkrankungen auch durch eine Covid-Infektion ausgelöst werden können, ist es daher für die Koblenzer nur logisch auch bei Corona eine BU-Rente zu zahlen. Als zweiten Hauptgrund für Berufsunfähigkeit führte die Debeka mit traditionell vielen Beamten unter ihren Versicherten Geschwulste wie Krebs und als dritthäufigste Ursache Probleme mit dem Bewegungsapparat wie Rücken und Gelenken an.

Die Debeka glaubt, dass immer mehr Corona-Langzeitfolgen als Berufsunfähigkeit anerkannt werden. „Das wird vielleicht noch unterschätzt. Long und Post Covid werden sowieso die sozialen Systeme noch mehr belasten“, sagte Debeka-Chef Thomas Brahm der Deutschen Presse-Agentur. Eine Covid-19-Infektion und ihre Folgen werden laut Brahm bislang erst zeitversetzt als Grund für Berufsunfähigkeit anerkannt: Bei längeren Erkrankungen fließen beispielsweise zunächst Lohnersatzleistungen. Zudem fehlte laut Debeka „kurz nach Ausbruch der Pandemie eine Arztprognose zur Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten“. 

Auch der GDV muss noch einmal gegenüber der Presse klarstellen, dass Corona eine normale Krankheit ist und durch diese auch Versicherungskunden eine BU-Rente zusteht. „Eine Corona-Erkrankung ist kein pauschaler Ausschlussgrund für die Leistung von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Wird eine versicherte Person durch die Langzeitfolgen einer Infektion mit Covid-19 oder durch einen Impfschaden berufsunfähig, dann zahlt die Versicherung ohne Wenn und Aber“, GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen gegenüber der dpa. Geprüft werde bei Berufsunfähigkeit nur, „ob ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen in seinem aktuellen Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate nur noch 50 Prozent oder weniger arbeiten kann“. Auch bei einem neuen Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird Covid-19 laut Asmussen bei der Gesundheitsprüfung behandelt wie andere Vorerkrankungen.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

eins × zwei =