BGH: Kein LV-Widerrufsrecht bei geringfügiger Verfehlung

Wann können Versicherungsnehmer von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und ihre Lebensversicherung rückabwickeln? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun erneut in einem solchen Fall urteilen müssen. Demnach reicht ein geringfügiger Beratungsfehler nicht aus.
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