BGH: Zahlungen nach Firmenpleite unterliegen dem D&O-Schutz

Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Axa. Quelle: BGH

Veranlasst der Manager Zahlungen nach der Insolvenz eines, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen vom Manager zurückverlangen. Allerdings unterliegen diese dann ebenfalls dem Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 18. November 2020 entschieden (Az.: IV ZR 217/19).

Damit entschieden die Bundesrichter entgegen der bisherigen Rechtssprechung, konstatieren die Wilhelm Rechtsanwälte. So hatten das OLG Düsseldorf und das OLG Frankfurt die Deckungsansprüche aus der D&O-Versicherung abgelehnt. Das Argument: Ansprüche auf Rückzahlung gemäß § 64 GmbHG seien kein „gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz“ im Sinne der Versicherungsbedingungen, sondern ein Ersatzanspruch eigener Art.

Der BGH sah dies nun anders: Im konkreten Fall hatte ein Insolvenzverwalter gegenüber einem D&O-Versicherer Deckungsansprüche in Höhe von 1,5 Mio. Euro aus der Managerhaftpflicht eines ehemaligen Geschäftsführers geltend gemacht. Die Bundesrichter BGH stellten nun klar: „Ausgehend vom Wortlaut der Klausel und dem für ihn erkennbaren Zweck der D&O-Versicherung wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer/Versicherte entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts den Anspruch aus § 64 Satz 1 GmbHG auch als Schadensersatzanspruch im Sinne der Versicherungsbedingungen ansehen.“

Außerdem würden von der D&O-Versicherung nicht vornehmlich die Vermögensinteressen des Versicherungsnehmers (also des Unternehmens) geschützt, sondern jene des versicherten Managers. Auch insoweit kassierte der BGH sowohl die vorangegangene Instanz (OLG Frankfurt) als auch das erste obergerichtliche Urteil zu dieser Rechtsfrage des OLG Düsseldorf.

Autor: VW-Redaktion

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