BGH: Versicherer können überzogene Stornokosten zurückfordern

Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Axa. Quelle: BGH

Hält ein Versicherer die Stornokosten bei einem Reiserücktritt für überzogen, kann er diese vom Reiseveranstalter zurückfordern. Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Reiseversicherer geklagt, nachdem eine Kundin ihre Reise stornieren musste.

Hintergrund war der Umstand, dass ihr Begleiter kurz vor der Reise erkrankt war. Der Veranstalter erstattete ihr daraufhin 340 Euro, berichtet das Online-Magazin Reisevor9. Der Versicherer zahlte den Betrag abzüglich einer Selbstbeteiligung von 300 Euro aus und forderte danach aus „übergangenem“ Recht vom Veranstalter den Betrag ein, der nach seiner Ansicht über den tatsächlichen Rücktrittschaden hinausging.

Das Amtsgericht München und das Landgericht München I wiesen die Klage wegen fehlender „Aktivlegitimation“ ab. Nun gab der Bundesgerichtshof dem Versicherer laut Bericht recht. Der BGH hob das Urteil auf und verwies die Angelegenheit an die Vorinstanz zurück. Nun müsse das Berufungsgericht die Frage klären, ob die Stornorechnung, die der Veranstalter der Kundin ausstellte, überzogen war.

Autor: VW-Redaktion

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