BGH hebt Freisprüche für Bauleiter des Kölner Stadtarchivs auf

Stadt Köln. Quelle: Bild von Gerd Rohs auf Pixabay

Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten vor zwölf Jahren wird juristisch wieder neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch den Freispruch von zwei Bauleitern wieder auf. Die Männer waren im Oktober 2018 vom Landgericht Köln vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Die Bundesrichter gaben nun einer Revision des Generalbundesanwaltes statt.

Beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs kamen am 3. März 2009 zwei junge Männer ums Leben. Zudem entstanden gewaltige Schäden, unzählige historische Dokumente wurden verschüttet. Den zwei Bauleitern wurde dabei vorgeworfen, beim Bau einer U-Bahn-Haltestelle vor dem Archivgebäude ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts Köln in diesem Fall neu entscheiden. 

Die Stadt Köln veranschlagte die gesamte Schadenssumme auf 1,3 Mrd. Euro. Allerdings hatte der Kölner Stadtrat einem Vergleich zugestimmt, wonach die am damaligen U-Bahn-Bau beteiligten Firmen – nämlich die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) und die Arbeitsgemeinschaft Nord-Süd-Stadtbahn Köln Los Süd (Arge)  – der Stadt 600 Mio. Euro bezahlen, berichtete die Deutsche Presseagentur (dpa) im Juni 2020.

So zahlt allein die Baufirma Bilfinger rund 200 Mio. Euro, die vollständig vom Versicherer übernommen werden. Mit der Zahlung seien sämtliche zivilrechtlichen Forderungen abgegolten, die im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs Köln diskutiert worden, heißt es vom Unternehmen.

Autor: VW-Redaktion

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