BGH fällt Grundsatzurteil zur Wohngebäudeversicherung

BGH in Karlsruhe. Bildquelle: Nikolay Kazakov/ BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst schon so manch Grundsatzentscheidung für die Versicherungsbranche betroffen. Jüngste Beispiele sind das Urteil zu den Prämienerhöhungen in der PKV sowie zur Betriebsschließungsversicherung (BSV). Nun kündigte der BGH ein womöglich wegweisendes Urteil zur Gebäudeversicherung an.

Laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gehe es dabei um die Frage, ob die Kosten für Schäden in einzelnen Wohnungen auf alle Eigentümer umgelegt werden dürfen, wenn der Versicherer nur einen Teil der Summe erstattet.

Im Kern geht es um einen Fall in Köln, wonach es in einer Wohnanlage wegen mangelhafter Rohre ungewöhnlich oft zu Wasserschäden kommt. Deshalb verlange der Versicherer eine hohe Selbstbeteiligung. Die Kläger – Eigentümer einer fast 1.000 Quadratmeter großen Gewerbefläche im Erdgeschoss – hätten allerdings nach eigenen Angaben nie Probleme mit Wasserschäden. Dennoch müssten diese sich aber mit großen Summen beteiligen.

Die BGH-Richter ließen in einer Verhandlung am Freitag nun durchblicken, diese Praxis für rechtmäßig zu erklären. Die vorsitzende Richterin begründete dies damit, dass im Gegenzug alle Eigentümer dadurch von niedrigen Versicherungsprämien profitieren würden.

Das Urteil soll laut dpa am 16. September 2022 fallen (Az.: V ZR 69/21).

Autor: VW-Redaktion

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