Bundesarbeitsgericht urteilt zum Kapitalwahlrecht

Häufig enthalten Rentenzusagen in der betrieblichen Altersversorgung - in allen Durchführungswegen - ein Kapitalwahlrecht. Nun hatte das Bundesarbeitsgericht in zwei Fällen zu entscheiden, wann und in welcher Form das zulässig ist. Die Urteilsgründe des zweiten Urteils (BAG vom 17. Januar 2023, Az.: 3 AZR 501/21) sind jetzt gerade bekannt geworden und lassen den Weg für ein Kapitalwahlrecht weiter offen.
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