Rente oder Kapital: BAG entscheidet über Kapitalwahlrecht bei Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Quelle: BAG

Viele Zusagen auf Betriebsrenten enthalten auch ein Kapitalwahlrecht – häufig ein Wunsch der Arbeitnehmer, die gerne selbst entscheiden wollen, ob sie lieber im Versorgungsfall eine Kapitalzahlung statt einer Rente beziehen wollen. Nicht zufällig wurde bei Pensionsfonds im VAG vor einigen Jahren die Möglichkeit eines Kapitalwahlrechts verankert und nicht zufällig ist nun für das Sozialpartnermodell ein Kapitalwahlrecht aktuell im Gespräch.

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