Bundesarbeitsgericht urteilt zu Kapital oder Rente in der bAV

Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Quelle: BAG
Das Bundesarbeitsgericht hatte unter dem Vorsitz der neuen Vorsitzenden, Stephanie Rachor, zwei Fälle zu entscheiden, in denen es darum ging, ob der Arbeitgeber über die Zahlung einer Betriebsrente als Kapitalleistung oder Rente entscheiden kann. Das trifft häufige Fallgestaltungen und die Möglichkeit, die Kapitalleistung zu wählen, eröffnet dem Arbeitgeber Gestaltungsspielräume für sein Risikomanagement.