Urteil zum Arbeitgeberzuschuss: Bundesarbeitsgericht beendet langjährigen Versicherungsstreit

Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Bildquelle: Bundesarbeitsgericht

Im Kern des Prozesses vor dem Bundesarbeitsgericht stand die Frage, ob Versicherer verpflichtet sind, den Arbeitgeberzuschuss gem. § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz zu bezahlen. Gestritten wurde darum, was mit den bei Entgeltumwandlung in der BAV „gesparten“ Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers passiert. Laut Gesetz müssen sie an die Angestellten weitergegeben werden. Davon ausgeschlossen sind jedoch Fälle, in denen ein Tarifvertrag besteht.

Jetzt Plus-Mitglied werden und weiterlesen: Zugriff zu allen Artikeln auf vwheute.de.
Login für Abonnenten Jetzt abonnieren!