Berufung nur mit Original-Unterschrift? Bundesarbeitsgericht hat Zweifel

Quelle: Bild von CQF-avocat auf Pixabay.

Es geht mal wieder um die leidige Digitalisierung, mit möglicherweise teuren Folgen für die klagenden Arbeitnehmer bzw. der Haftpflichtversicherung ihres Rechtsanwaltes. Am 17. Januar 2023 hatte der Pensionssenat des Bundesarbeitsgerichts in zwei Fällen zu entscheiden, wie er es mit der Digitalisierung in Form von gescannten Unterschriften hält.

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