Bundesarbeitsgericht urteilt zum Kapitalwahlrecht

Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Quelle: BAG

Häufig enthalten Rentenzusagen in der betrieblichen Altersversorgung – in allen Durchführungswegen – ein Kapitalwahlrecht. Nun hatte das Bundesarbeitsgericht in zwei Fällen zu entscheiden, wann und in welcher Form das zulässig ist. Die Urteilsgründe des zweiten Urteils (BAG vom 17. Januar 2023, Az.: 3 AZR 501/21) sind jetzt gerade bekannt geworden und lassen den Weg für ein Kapitalwahlrecht weiter offen.

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