Brückeneinsturz in Baltimore: Titanic-Gesetz könnte Haftung des Schiffeigners stark reduzieren

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Nach dem Brückeneinsturz in der US-Stadt Baltimore dauert die Suche nach den Vermissten an. Die Brücke selbst ist bei Chubb versichert, der Haftpflichtversicherer des Schiffes ist Britannia P&I. Ein Großteil der Kosten werden laut Experten jedoch die Rückversicherer tragen. Der Schiffseigentümer könnte indes die Haftung auf der Grundlage eines obskuren Gesetzes aus dem 19. Jahrhundert um Millionen verringern.