Axa gewinnt vor dem BGH: Versicherte dürfen nicht ins Detail wissen, wie die PKV-Beitragserhöhung zustande kommt

Die PKV-Anbieter erhöhen nicht nur die Beiträge, sondern geben auch einen Teil zurück, wenn man Leistungen nicht abruft (Bildquelle: Mohamed_Hassan/Pixabay)

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied gestern, dass private Krankenversicherer nicht verpflichtet sind, sämtliche Grundlagen für ihre Prämienkalkulation offenzulegen. Die Axa und die ganze Branche stehen als Sieger fest, denn damit dürften es privat Versicherte künftig schwerer haben, gegen steigende Prämien vorzugehen. Auch die Landgerichte werden entlastet, denn zu Beitragsanpassungen in der PKV gibt es inzwischen mehr Verfahren als zum Dieselskandal.

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