BVK kritisiert EuGH-Urteil zu Check24

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute kritisiert das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren um vergleichende Werbung (Az: C-697/23) zwischen der Huk-Coburg und Check24. Der EuGH urteilte, dass der Vergleicher keinen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn Versicherungstarife mit Schulnoten in seinen Vergleichen versehen werden. Der BVK bezeichnet die Entscheidung als einen Rückschritt für den Verbraucherschutz.
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