Rückschlag für Huk-Coburg im Tarifnoten-Streit

Bildquelle: Gerichtshof der Europäischen Union

Das Vergleichsportal Check24 darf seine Tarifnoten für Versicherungsangebote vorerst beibehalten. Der vom Landgericht München I eingeschaltete Europäische Gerichtshof sieht keine hinreichenden Anhaltspunkte für unzulässige vergleichende Werbung. Auslöser war eine Klage der Huk-Coburg gegen das Portal. Eine abschließende Entscheidung liegt nun beim LG München I.

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