Homeoffice-Streit: Mitarbeiterin zieht gegen Huk-Coburg vor Gericht

Bildquelle: Huk-Coburg Unternehmensaufnahmen

Der Arbeitsplatzkonflikt um das Homeoffice wird zum Fall für die Juristen. Eine 41-jährige Mitarbeiterin der Huk-Coburg, die aufgrund einer Schwerbehinderung und den Folgen eines Autounfalls eingeschränkt ist, zieht gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht. Sie fordert die Möglichkeit, 100 Prozent von zu Hause zu arbeiten. Der Versicherer besteht darauf, dass sie ihre Arbeitszeit vollständig im Büro verbringt – obwohl eigentlich bis zu 49 Prozent möglich wären.

Seit dem Ende der Corona-Pandemie ringt die deutsche Wirtschaft um die richtige Balance bei ihren Arbeitsmodellen. Viele Unternehmen fordern ihre Beschäftigten zur Rückkehr ins Büro auf, während flexible Homeoffice-Lösungen für Mitarbeiter mittlerweile zum Standard gehören. Im Fall der Huk-Coburg-Mitarbeiterin Teresa Sandvoss bleibt der Konsens aus, wie ein in der Hannover Allgemeiner beleuchteter Fall darlegt.  

Laut einer Betriebsvereinbarung der Coburger dürfen Mitarbeitende bis zu 49 Prozent ihrer Arbeitszeit remote absolvieren. Der Versicherer beobachtet jedoch auch, dass Mitarbeiter „wieder vermehrt die Zusammenarbeit im Büro aktiv suchen“, erklärte er vor einigen Wochen in einer Umfrage gegenüber VWheute.

Sandvoss, die in der Schadensaußenstelle in Hannover tätig ist, nutzte bislang die 49-Prozent-Regelung. Ihre Situation verschärfte sich jedoch nach einem Autounfall im April vergangenen Jahres. Aufgrund ihrer Schwerbehinderung und der damit einhergehenden eingeschränkten Mobilität sei der tägliche Weg ins Büro kaum zu bewältigen, argumentiert sie im Zeitungsbericht. Hinzu kommt eine augenärztliche Empfehlung, nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Nun möchte die Versicherungsangestellte ihre komplette Arbeitszeit im Homeoffice verbringen.

Arbeitgeber Huk-Coburg lässt sich darauf nicht ein und verlangt von Sandvoss offenbar, ihre komplette Arbeitszeit im Büro zu verbringen. Gegenüber HAZ erklärte eine Sprecherin, dass die Voraussetzungen für die Homeoffice-Regelung in diesem Fall nicht mehr gegeben seien. Genauere Begründungen werden nicht genannt. Sandvoss ihrerseits witterte in diesem Vorgehen gezielte Schikane.

Auf die Seite der Frau schlägt sich die Betriebsärztin der Huk-Coburg. Sie befürworte in genanntem Fall aus arbeitsmedizinischer Sicht eine Erweiterung der Homeoffice-Regelung, zunächst für ein Jahr befristet.

Nach einer ergebnislosen Güteverhandlung liegt der Fall nun in den Händen des Arbeitsgerichts Hannover. Ein weiteres Verfahren soll klären, ob sich die Parteien einigen können oder ob ein Urteil den Konflikt entscheidet.

Autor: VW-Redaktion