Kuriose Abbuchungspanne bei Huk-Coburg

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Dem Coburger Versicherer unterläuft bei mehreren Abbuchungen ein kurioser Fehler. In fünf Tranchen buchte Huk-Coburg insgesamt rund 2.000 Euro vom Konto einer Frau aus Offenbach ab, obwohl diese nicht dort versichert ist.
Wie aus einem Bericht der Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) hervorgeht, erfolgten die fünf Abbuchungen per SEPA-Lastschriftverfahren. Erst durch die genaue Prüfung ihrer Kontoauszüge bemerkte die Betroffene, Luise Hornbach, die unrechtmäßigen Transaktionen. Ihr Versuch, den Vorfall telefonisch aufzuklären, blieb zunächst unbeantwortet, heißt es. Eine schriftliche Beschwerde brachte Bewegung in den Fall. Das Unternehmen räumte daraufhin eine „offensichtliche Fehlbuchung“ ein.
Gegenüber der Zeitung teilte Huk-Coburg mit, dass man von einem Eingabefehler bei der IBAN ausgehe – trotz des in SEPA-Transaktionen integrierten Prüfziffernmechanismus, der solche Fehler in der Regel verhindern soll. Nach Angaben des Versicherers wies die IBAN der Betroffenen erhebliche Übereinstimmungen mit der eines tatsächlichen Kunden auf. Deren Versicherungsbeiträge wurden über einen längeren Zeitraum fälschlich von Hornbachs Konto eingezogen, ohne dass dies intern auffiel.
Mittlerweile sei der Betrag vollständig erstattet worden. Auch kurios: neben einer schriftlichen Entschuldigung erhielt Hornbach eine schriftliche Entschuldigung sowie eine Trinkflasche mit dem Logo des Versicherers. Ein Werbegeschenk.
In Bezug auf mögliche Zinsausfälle zeigte sich die Huk-Coburg kulant. Obwohl Hornbach keine Zinsen geltend gemacht habe, wurden ihr freiwillig 50 Euro erstattet. Sollte der tatsächliche Schaden diesen Betrag überschreiten, werde man die Differenz ersetzen, heißt es weiter.
Laut Bafin, auf die sich die HNA weiter im Artikel beruft, ist für SEPA-Lastschriften derzeit keine Namensprüfung notwendig, die IBAN allein reicht aus. Eine Gesetzesänderung zum 9. Oktober 2025 soll jedoch mehr Sicherheit bringen: Ab diesem Zeitpunkt müssen Zahlungsdienstleister im Euro-Raum prüfen, ob der Kontoinhaber mit dem angegebenen Namen übereinstimmt – sowohl bei klassischen als auch bei Echtzeitüberweisungen.
Autor: VW-Redaktion