Das Geschäft mit Restkosten- und Beihilfeergänzungs-Tarifen nimmt bei vielen Krankenversicherern einen breiten Raum ein. Die Zielgruppe ist groß. Generell ist beihilfeberechtigt, wer Dienstbezüge bekommt, also neben Beamten Anwärter, Referendare, Professoren, Lehrer, Polizisten, Feuerwehrbeamte, Richter und Justizbeamte. Aufgrund der von Bundesland zu Bundesland abweichenden Verordnungen ist es allerdings gar nicht so einfach, pauschale Aussagen zu treffen.
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