Neues BSV-Urteil: Allianz unterliegt einem Tiroler Hotelier

Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay.

Auch 2021 beschäftigen die juristischen Auseinandersetzungen um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) die Branche. In Österreich hat die Allianz nun eine weitere juristische Schlappe erlitten: Das Landesgericht Innsbruck gab der Klage eines Hoteliers aus Tirol gegen den Versicherer statt.

So habe das Gericht die Forderung des Hoteliers zunächst auf den Anspruchsgrund beschränkt und entschieden, dass der Hotelier seine Forderung zu Recht stellt. Alle Einwände des Versicherers seien zudem verworfen worden, berichtet das Portal hogapage.de.

„Nach unserem Dafürhalten können Hoteliers, die eine sogenannte Seuchen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgeschlossen haben, im Falle eines Prozesses mit Optimismus in die Zukunft blicken. Mit einigen Versicherungen ist es uns übrigens zusätzlich gelungen, einen tragfähigen Vergleich herbeizuführen“, wird Rechtsanwalt Hans-Jörg Vogl zitiert.

Zudem würden die Erfahrungen „der letzten Monate zeigen: Versicherungsunternehmen taktieren bei Betriebsunterbrechungsversicherungen oft und speisen Versicherte mit niedrigen Summen ab. Zahlreiche Gastronomen und Hoteliers sind von der Corona-Krise finanziell stark geschädigt und können es sich kaum leisten, in einem Prozess ihre rechtmäßige Versicherungssumme zu erstreiten“, ergänzt Manfred Rädler, Vorstand des Prozessfinanzierers Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS).

Münchener Traditionswirtshaus klagt gegen bayerischen Kompromiss

In Deutschland sieht sich die Allianz mit weiteren Klagen konfrontiert. So hat die Geschäftsführung des Münchener Traditionswirtshauses Donisl am Marienplatz Klage gegen den Versicherer eingereicht. Diese richtet sich auch gegen den bayerischen Kompromiss, wonach die Versicherer nur zehn bis 15 Prozent der vereinbarten Tagessumme ersetzen müssen, wenn Hotels und Gaststätten aufgrund einer Corona-Allgemeinverfügung dichtmachen mussten.

Die Allianz lehnt die Forderung naturgemäß ab: „Unser Angebot erfolgte ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und dem expliziten Hinweis, dass bei Annahme unseres Angebots keine weiteren Ansprüche erhoben werden könne“, wird ein Unternehmenssprecher bei der Deutschen Presseagentur (dpa) zitiert.

Dabei sollte die sogenannte “Bayerische Lösung” die coronabedingten Folgeschäden für die Gastronomen und Hoteliers zwar halbwegs abzufedern. Nur bei den Betroffenen selbst stieß das Gebaren der Branche selbst auf wenig Gegenliebe. Während einige bayerische Gastwirte die Versicherer mit einem Schmähvideo durch den Kakao zogen, bevorzugten andere Gastronomen und Hoteliers den Rechtsweg – mit teuren Folgen, entschieden doch einige Gerichte bereits zugunsten der Betroffenen.

Bislang keine klare Linie der Gerichte

Eine klare Linie der Gerichte ist dennoch – bislang – noch nicht zu erkennen. Während das Landgericht Regensburg jüngst zugunsten der Dialog entschied, hatte das Landgericht München I erst Ende November 2020 der Klage von Jürgen Lochbihler, dem Wirt des Pschorr am Münchener Viktualienmarkt, stattgegeben. Demnach muss der Versicherer dem Gastronomen rund 465.000 Euro zahlen.

Derzeit sind etwa 100 Klagen am Münchener Landgericht anhängig, darunter auch der Bayerische Hof: So hat das Luxushotel in der bayerischen Landeshauptstadt die Allianz auf sechs Mio. Euro Betriebsausfall für die Zeit des Lockdowns von März bis Mai 2020 verklagt. Zudem verklagt der Münchener Edel-Italiener “Guido al Duomo” die Allianz auf 160.000 Euro aus der BSV. Ein Urteil soll allerdings wohl erst im Januar 2021 gefällt werden.

Im Fall der Gaststätte “Paulaner am Nockherberg” hat sich die Allianz bereits außergerichtlich geeinigt. Nach Angaben des Landgerichts hatte Gastwirt Christian Schottenhamel die Klage gegen den Versicherer zurückgenommen. Details sind allerdings nicht bekannt.

Die Allianz selbst hat unterdessen Nägel mit Köpfen gemacht: So will der Münchener Versicher die bisherigen Bestandsverträge in der BSV loswerden und bietet ihren Kunden – branchenübergreifend – neue Verträge an. Sollten diese das neue Angebot nicht annehmen, werden die bestehenden Verträge gekündigt. Andere Versicherer folgen dem Beispiel.

Autor: VW-Redaktion

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