Neues Urteil im BSV-Streit: Landgericht München gibt Klage von Pschorr-Wirt statt

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Neue Entscheidung im Dauerstreit um die Betriebsschließungsversicherung (BSV): Das Landgericht München I gab der Klage von Jürgen Lochbihler, dem Wirt des Pschorr am Münchener Viktualienmarkt, statt. Demnach muss der Versicherer dem Gastronomen rund 465.000 Euro zahlen.

Laut Police soll der Pschorr-Wirt bei einer behördlich angeordneten Schließung einen Tagessatz von 15.500 Euro erhalten, berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ). Der Versicherer selbst indes wie in den sonstigen Fällen argumentiert, dass die Schließung im Frühjahr nicht versichert sei, weil die Staatsregierung und nicht das Gesundheitsamt den Beschluss gefasst hätte. Zudem seien neben der Buchhaltung, Verwaltung oder Renovierung auch ein Außer-Haus-Verkauf möglich gewesen. Der Haken: Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.

Derzeit sind etwa 100 Klagen am Münchener Landgericht anhängig, darunter auch der Bayerische Hof: So hat das Luxushotel in der bayerischen Landeshauptstadt die Allianz auf sechs Mio. Euro Betriebsausfall für die Zeit des Lockdowns von März bis Mai 2020 verklagt. Zudem verklagt der Münchener Edel-Italiener „Guido al Duomo“ die Allianz auf 160.000 Euro aus der BSV. Ein Urteil soll allerdings wohl erst im Januar 2021 gefällt werden.

Im Fall der Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“ hat sich die Allianz bereits außergerichtlich geeinigt. Nach Angaben des Landgerichts hatte Gastwirt Christian Schottenhamel die Klage gegen den Versicherer zurückgenommen. Details sind allerdings nicht bekannt.

Deutlich teurer wird es für den Bayerischen Versicherungsverband: So musste die VKB-Tochter im BSV-Verfahren gegen den Wirt des Augustiner Kellers (Az.: 12 O 5895/20) in erster Instanz eine bittere Schlappe hinnehmen. Die auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts München I hat der Klage auf Zahlung einer Entschädigung von 1.014.000,00 Euro aufgrund der coronabedingten Betriebsschließung gegen seinen Versicherer stattgegeben.

Autor: VW-Redaktion

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