BSV: Bayerischer Hof verklagt Allianz auf sechs Mio. Euro

Bayerischer Hof in München. Quelle: td
Neues Kapitel im Endlos-Streit um die Betriebsschließungsversicherung (BSV): Das Münchener Luxushotel Bayerischer Hof verklagt die Allianz auf sechs Mio. Euro Betriebsausfall für die Zeit des Lockdowns von März bis Mai 2020.
Wie die Bild-Zeitung berichtet, hatte die Eigentümerin des Fünf-Sterne-Hotels, Innegrit Volkhardt, kurz zuvor eine entsprechende Police beim Münchener Versicherungskonzern abgeschlossen. Dabei leidet die Nobelherberge laut Bericht ebenfalls unter den Folgen der Pandemie: Demnach seien momentan nur 30 Prozent der Betten belegt, 60 Mitarbeiter befinden sich in Kurzarbeit.
Die Allianz selbst wollte sich auf Anfrage von VWheute nicht zum laufenden Verfahren äußern. Allerdings gebe es „bislang noch kein Urteil in einem Fall, in dem Versicherungsbedingungen der Allianz zugrunde lagen. Grundsätzlich sind wir weiterhin der Meinung, dass kein Versicherungsschutz besteht“, betont ein Unternehmenssprecher.
Dies werde „auch durch ein aktuelles OLG-Urteil gestützt. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 15. Juli 2020 (20 W 21/20; vorgehend LG Essen, 16. Juni 2020, 18 O 150/20) entschieden, dass bei Versicherungsbedingungen, die nach unserer Einschätzung mit von uns verwendeten Versicherungsbedingungen für Hotel- und Gaststättenbetreiber weitgehend vergleichbar sind, für Einnahmeausfälle bedingt durch das neuartige Coronavirus und die durch ihn ausgelöste Krankheit kein Versicherungsschutz besteht.“
Zudem „haben die Landgerichte in Ellwangen am 17. September 2020 (3 O 187/20) und Oldenburg am 14. Oktober 2020 (13 O 2068/20) Klagen mit vergleichbarem Sachverhalt abgewiesen“, heißt es beim Versicherer weiter.
Ob Richterin Susanne Laufenberg vom Landgericht München I dieser Rechtsauffassung folgt, entscheidet sich voraussichtlich Ende Oktober 2020. In der mündlichen Verhandlung mit Christian Schottenhamel (Nockherberg) hatte die Juristin laut Bild jedenfalls einen Erfolg gegen die Allianz angedeutet.
Vor wenigen Tagen erst hatte das Gericht dem Bayerischen Versicherungsverband, Tochter der VKB, im BSV-Verfahren gegen den Wirt des Augustiner Kellers eine juristische Schlappe zugefügt (Az. 12 O 5895/20). Dabei hatte die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I der Klage auf Zahlung einer Entschädigung von 1.014.000,00 Euro aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung gegen seine Versicherung stattgegeben.
Derzeit werden allein vor dem Landgericht München I mehrere Prozesse zur BSV verhandelt. Zu den Klägern gehören auch prominente Münchener Gastronomen wie Christian Schottenhamel vom Nockherberg und Jürgen Lochbihler vom Pschorr am Viktualienmarkt. Allein letzterer klagt über Umsatzeinbußen von bis zu 70 Prozent und fordert mehr als eine Million Euro vom Versicherer.
Ebenfalls zu den Klägern zählt auch Christian Vogler, Wirt des Augustinerkellers, der erst am 4. März – also kurz vor dem Lockdown – eine BSV abgeschlossen hatte. Nun fordert er insgesamt 1,14 Mio. Euro von seinem Versicherer, berichtet die Bild. Der lehnt die Forderung allerdings ab mit der Begründung, Pandemien seien nicht über die Standardpolicen abgedeckt.
Autor: VW-Redaktion