Streit um BSV: Allianz und Nockherberg einigen sich außergerichtlich

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Neue Entscheidung in der Prozesswelle um die Betriebsschließungsversicherung: Die Allianz hat sich mit der Münchener Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“ außergerichtlich geeinigt. Wie das Landgericht München I mitteilt, hat deren Wirt die Klage gegen den Versicherer zurückgenommen. Details sind allerdings nicht bekannt.

Gegenstand des Verfahrens war eine Klage der Betreiberin des Biergartens und Wirtshauses auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.134.000,00 Euro wegen der Corona-bedingten Betriebsschließung. Wie genau die Einigung zwischen beiden Seiten aussieht, ist nicht bekannt. Ein Sprecher der Allianz Deutschland teilte auf Anfrage von VWheute mit, „dass wir uns aufgrund der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen inhaltlich nicht zu dem Verfahren äußern dürfen“.

Bereits im September hatte sich die Vorsitzende Richterin positiv zugunsten des Klägers geäußert: „Wir sehen im vorliegenden Fall nichts, was dem Anspruch der Klägerin entgegensteht“, wird Susanne Laufenberg in der Süddeutschen Zeitung zitiert.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern hatte jedoch ein klares Urteil zugunsten des Gastronomen erwartet: „Es sah nach den Äußerungen des Gerichts ja sehr gut aus. Allerdings hätte sich das Verfahren dann jahrelang über weiteren Instanzen hinziehen können. Man kann also jeden Wirt verstehen, der lieber einen Vergleich schließt, um das Geld direkt zu haben. Das gilt umso mehr als sich die Lage unserer Branche derzeit ja wieder zuspitzt“, konstatiert Landesgeschäftsführer Tomas Geppert.

Mit der Einigung ist allerdings nur ein Kapitel im Endlosstreit um die BSV beendet. Laut Unternehmenssprecher der Allianz sind aktuell deutschlandweit rund 100 Verfahren gegen den Versicherer anhängig – darunter in München. Jüngstes Beispiel ist die Millionenklage der Luxusherberge Bayerischer Hof gegen die Allianz.

Das Landgericht München I will übrigens heute in einem ähnlichen Fall zwischen dem Restaurant Emmeramsmühle und der Haftpflichtkasse ein Urteil verkünden.

Autor: VW-Redaktion

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