Münchner Edel-Italiener „Guido al Duomo“ verklagt Allianz auf 160.000 Euro

Justitia wacht auch über die Versicherungswelt. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Neue Etappe im Endlosstreit um die Betriebsschließungsversicherung: Der Betreiber des italienischen Edelrestaurants „Guido al Duomo“ am Münchner Frauenplatz verklagt die Allianz auf Leistungen aus ihrer BSV. Diesmal geht es um einen niedrigen sechsstelligen Eurobetrag.

Wie bereits in den übrigen Fällen weigert sich die Allianz mit dem Verweis auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), wonach Corona nicht in der Liste mit Krankheiten und Krankheitserregern gelistet sei. Der Richter am zuständigen Landgericht München I hatte sich bereits im Sinne des Klägers geäußert: „Wir sehen einen Versicherungsfall“, wird er in der Süddeutschen Zeitung (SZ) zitiert. Ein Urteil soll allerdings wohl erst im Januar 2021 gefällt werden.

Derzeit sind etwa 100 Klagen am Münchener Landgericht anhängig, darunter auch der Bayerische Hof: So hat das Luxushotel in der bayerischen Landeshauptstadt die Allianz auf sechs Mio. Euro Betriebsausfall für die Zeit des Lockdowns von März bis Mai 2020 verklagt. Der Versicherer selbst wollte sich auf Anfrage von VWheute nicht zum laufenden Verfahren äußern. Allerdings gebe es „bislang noch kein Urteil in einem Fall, in dem Versicherungsbedingungen der Allianz zugrunde lagen. Grundsätzlich sind wir weiterhin der Meinung, dass kein Versicherungsschutz besteht“, betonte ein Unternehmenssprecher.

Im Fall der Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“ hat sich die Allianz bereits außergerichtlich geeinigt. Nach Angaben des Landgerichts hatte Gastwirt Christian Schottenhamel die Klage gegen den Versicherer zurückgenommen. Details sind allerdings nicht bekannt.

Deutlich teurer wird es für den Bayerischen Versicherungsverband: So musste die VKB-Tochter im BSV-Verfahren gegen den Wirt des Augustiner Kellers (Az.: 12 O 5895/20) in erster Instanz eine bittere Schlappe hinnehmen. Die auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts München I hat der Klage auf Zahlung einer Entschädigung von 1.014.000,00 Euro aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung gegen seinen Versicherer stattgegeben.

Autor: VW-Redaktion

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