Einigung mit Continental: D&O-Versicherer kommen glimpflich davon

Vor zehn Jahren wurde der Diesel-Skandal aufgedeckt und Continental war als Zulieferer involviert. Das Unternehmen zahlte Millionensummen an Bußgeldern und Anwaltskosten. Rund 300 Mio. Euro wollte sich Continental daher von dem AIG-angeführten D&O-Versicherungskonsortium zurückholen. Stattdessen gibt es nun einen Vergleich im zweistelligen Millionenbereich.

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BGH kippt D&O-Vergleich mit VW: „Die Erneuerung der Vergleichsvereinbarung wird sehr viel Geld kosten“

Der milliardenschwere Dieselskandal ist für den Volkswagen-Konzern auch viele Jahre später noch nicht ausgestanden: Der von der VW-Hauptversammlung im Juli 2021 gebilligte Vergleich mit D&O-Versicherern wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) für nichtig erklärt. Die Frage, in welchem Umfang die D&O-Versicherer für den Skandal einzustehen haben, sei nunmehr „neu zu bewerten“, schlussfolgert Anwalt Klaus Felke von der mit dem Fall befassten Kanzlei Wilken gegenüber VWheute. Fachexperte Michael Hendricks glaubt, dass eine Erneuerung der Vergleichsvereinbarung „sehr viel Geld kosten“ werde – und auch der maßgeblich betroffene D&O-Versicherer Zurich meldete sich auf Anfrage der VWheute-Redaktion zu Wort.

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Volkswagen-Einigung mit D&O-Versicherern steht auf dem Prüfstand

Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals forderte Volkswagen 2021 mehr als eine Mrd. Euro Schadenersatz von dem damaligen CEO Martin Winterkorn und anderen Vorständen. Überraschend schnell folgte ein Vergleich mit den D&O-Versicherern (darunter Zurich, AGCS, Axa XL, HDI Global) in Höhe von 270 Mio. Euro. Seitdem geht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) dagegen gerichtlich vor und könnte sogar Erfolg haben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt andeutet.

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Überschaubarer Erfolg für Diesel-Kläger

Der GDV veröffentlicht die Abschlusszahlen zum Diesel-Skandal für die Rechtschutzversicherung.  Im Streit mit Autoherstellern wegen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte haben bis Ende Oktober 2023 fast 426.000 Kunden ihre Police in Anspruch genommen. Etwa drei Viertel der bearbeiteten Fälle sind bislang erledigt.

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D&O-Fall Stadler? „Regress möglicherweise ausgeschlossen“

Seit knapp drei Jahren müssen sich der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler sowie zwei weitere ehemalige Manager wegen des Dieselskandals vor Gericht verantworten. Nachdem der Manager zunächst seine Unschuld beteuerte, räumte er schließlich vor wenigen Tagen seine Schuld ein. Offen ist nun, inwieweit die D&O-Versicherer zahlen müssen.

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Dieselskandal wird für Rechtsschutzversicherer immer teurer

„In der Geschichte der deutschen Rechtsschutzversicherer ist der Diesel-Skandal der teuerste Schaden“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Sein Verband beziffert die Prozesskosten auf nunmehr 1,5 Mrd. Euro. Diese setzen sich aus Aufwendungen für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten zusammen. Arag und Roland haben eigenen Angaben zufolge bereits dicke Millionenbeiträge an ihre Kunden ausgezahlt.

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Urteil: Arag muss Deckungsschutz im Dieselskandal um Mercedes-Benz gewähren

Die Arag muss für ein Verfahren im Mercedes Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zahlen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 9 O 257/21). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine hinreichende Erfolgschance bestehe. Der Versicherer hatte die Übernahme der Prozesskosten zuvor verweigert, weil er keine Erfolgsaussichten gesehen hatte.

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Versicherungsrecht: Die Akkumulation diverser Pflichtverletzungen im VW-Dieselskandal

Welt-Wirtschaftskorrespondent Philip Vetter kommt aus dem Staunen gar nicht mehr heraus. Unter der Überschrift „Der seltsame Poker um die Millionen von Winterkorns Versicherung“ (27.03.2021) wundert er sich erst einmal, dass die Anwälte des VW-Konzerns erst „mehr als fünf Jahre nach Bekanntwerden des Skandals zu dem Ergebnis gekommen“ sind, dass bloß „fahrlässige aktienrechtliche Sorgfaltsverletzungen“ vorlägen. Von Theo Langheid.

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Grundsatzurteil: VW muss Dieselkäufern Schadenersatz zahlen

Fünf Jahre ist es her, dass der Dieselskandal bei VW aufflog. 2020 streiten Diesel-Käufer immer noch für ihr Recht – und um ihr Geld. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe haben nun verkündet, dass VW seine Kunden mit der verbauten illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Auf die Musterklage der Verbraucherzentralen hat das Urteil indes keine Auswirkungen.

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