Fall Winterkorn: Müssen D&O-Versicherer tiefer in die Tasche greifen als gedacht?

Der Vergleich zwischen VW sowie Ex-Chef Martin Winterkorn und dessen Versicherern wird vor dem Landgericht Hannover verhandelt. Quelle: Bild von renehesse auf Pixabay

Der Deal im VW-Dieselskandal wird juristisch neu aufgerollt: Der Vergleich zwischen dem Vorstand sowie dem früheren Konzernchef Martin Winterkorn, Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und von anderen ehemaligen Managern und den Versicherern wegen Pflichtverletzungen im Dieselskandal kommt erneut vor Gericht.

Laut einem Bericht des Handelsblatt sind viele Aktionäre von Volkswagen der Ansicht, dass die Vergleiche aus verschiedenen Gründen nichtig seien und vielmehr gegen das Gesellschaftsinteresse verstoßen würden sowie rechtsmissbräuchlich seien. Nun wird die Klage der Anteilseigner vor dem Landgericht Hannover verhandelt.

In dem Vergleich hatte sich Volkswagen mit den ehemaligen Konzernmanagern und dessen D&O-Versicherern auf einen Rekorddeal von 288 Mio. Euro geeinigt. Auf Winterkorn entfallen im Rahmen des Vergleichs laut Bericht 11,2 Mio. Euro, Ex-Audi-Chef Stadler, der seit Herbst 2020 in München vor Gericht steht, muss 4,1 Mio. Euro zahlen. Den Großteil von etwa 270 Mio. Euro übernehmen allerdings die D&O-Versicherer. An den Verhandlungen waren neben den Anwälten der einstigen Manager mehr als 30 Versicherer beteiligt gewesen.

„Es werden offenkundig bestehende Schadensersatzansprüche, deren Geltendmachung mit keinem ins Gewicht fallenden Prozessrisiko verbunden wäre, zu einem Betrag von weniger als einem Prozent des Gesamtschadens verglichen. Und dies, obwohl insbesondere die handelnden Personen zu weitaus größeren Schadensersatzleistungen in der Lage sind“, kritisieren die Anwälte der Anteilseigner.

Dabei haben sie errechnet, dass allein von Stadler und Winterkorn vielmehr zu holen sei. So hätte allein Winterkorn in den letzten vier Jahren vor seinem Ausscheiden jeweils um die 15 Mio. Euro verdient. Für die Jahre 2007 bis 2015 habe er Gesamtbezüge von etwa 103 Mio. Euro verbucht. Hinzu kommt seitdem ein jährliches Ruhegehalt von 1,2 Mio. Euro. Zum Vergleich: Bisher habe der Dieselskandal einen Schaden von rund 32 Mio. Euro verursacht. Sich unter diesen Voraussetzungen mit 11,2 Millionen Euro zu begnügen, sei nicht vertretbar, kritisieren die Aktionäre. Ähnlich sei die Situation auch bei Ex-Audi-Chef Stadler.

Das Landgericht Hannover will seine Entscheidung am 14. September 2022 verkünden.

Autor: VW-Redaktion

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