Bafin verbietet Versicherungsgeschäft von Check24

Die Bafin hat das Versicherungsgeschäfts von Check zerschlagen. Bild von Steve Buissinne auf Pixabay
Ein weiterer juristischer Rückschlag für das Vergleichsportal. Die Bafin hat der Check 24 Vergleichsportal Finanzen GmbH aus München mit Bescheid vom 5. August 2020 aufgegeben, das Versicherungsgeschäft einzustellen. Einige Marktteilnehmer fühlen sich in ihrem Groll gegen das Portal bestätigt, das Geschäftsmodell der Münchener bleibt allerdings intakt.
Neben Versicherungen vermittelt das Portal auch Kredite. Der Kunde wählt sein Produkt und Merkmale – etwa Laufzeit, Höhe, besondere Wünsche – die das Portal in Form einer nach Rängen sortierten Tabelle von Anbietern beantwortet.

Schließt der Kunde einen Vertrag ab, erhalten die Münchener eine Provision, es findet also eine Vermittlung statt. Dass ist auch nicht das von der Finanzaufsicht Bafin angesprochene Problem, vielmehr stören sich die Bonner daran, dass das Portal seinen Kreditkunden im Fall von Arbeitslosigkeit die Zahlung von bis zu sechs Kreditraten anbot. Damit überschritt das Unternehmen aus München laut der Finanzaufsicht die Grenze vom einfachen Vermittler und betrieb Versicherungsgeschäft, ohne dafür die erforderliche Erlaubnis zu besitzen.
Zwar ist das Versicherungsgeschäft nicht klar definiert oder gar genormt, weder im Zivilrecht noch im Aufsichtsrecht, doch hat die Bafin eine klare Vorstellung von dessen Struktur. Vermutlich missfiel den Bonnern, dass die „Arbeitslosenkreditversicherung“ von Check 24 einen unabhängigen, rechtsverbindlichen und selbstständigen Vertrag darstellt. Im Wesentlichen ist das Angebot wohl eine zeitlich begrenzte Kreditausfallversicherung.
Das sagt der Unterlegene
Wie aus der Pistole geschossen kam auf eine Anfrage zum Sachverhalt die Antwort von Check 24. Das Unternehmen verwies darauf, dass es weiterhin „Versicherungen vermitteln darf“. Der Bescheid beziehe sich lediglich auf „eine einzelne, bereits abgeschlossene Aktion. Die Unternehmen der Gruppe dürften „selbstverständlich auch weiterhin Restschuldversicherungen oder Ratenkredite vermitteln“.
Die Münchener sind der Branche schon länger ein Dorn im Auge, gerade die Huk-Coburg und der Vermittlerverband BVK kreuzen regelmäßig vor Gericht die Klingen mit dem Portal. Für Check 24 enden diese Streitigkeiten nicht selten mit einer Niederlage, dennoch bleiben die Vergleicher aggressiv.
Genau dieser Biss stößt manchem in der Branche sauer auf, doch kaum jemand spricht es so offen aus wie Klaus Hermann, Geschäftsführer der KH Versicherungen GmbH: „Die Entscheidung (Anmerkung: der Bafin) begrüße ich mit großer Freude. Die Überheblichkeit und Ignoranz, mit der Check24 auf vorherige Rechtsprechungen reagiert hat, könnte den Eindruck erwecken als würde diese Vermittlermaschine über den Dingen stehen. Nun werden sie hart geerdet. Willkommen in der Welt geltender und angewandter Regeln und Regulatorik.“
Tatsächlich hat Check24 in der Vergangenheit eine gewisse Nonchalance gegenüber Rechtsniederlagen an den Tag gelegt. Zugutegehalten werden kann den Münchenern, dass sie mit ihrem digitalen Vergleichs- und Vermittlungsgeschäft einen gewissen Beitrag zur Transparenz und Weiterentwicklung des Marktes beitragen – Insurtechs werden dafür meist gelobt. Liegt es möglicherweise an der Macht der Macht von Check 24 und Co., dass es bei Ihnen nicht so ist; VWheute hat dem Thema ein eigenes SCHLAGLICHT gewidmet.
Autor: Maximilian Volz