„Rumble in the Jungle“, „Thrilla in Manila“, „Lynchen in München“: BVK und Check 24 steigen wieder in den Ring

Erneut Kampf zwischen Check 24 und BVK. Photo by Joel Muniz on Unsplash

Die Kontrahenten stehen Nase an Nase und blicken sich in die Augen, der Schweiß tropft vor Anspannung, beide wirken selbstbewusst; Zuschauer und Medien wissen um die Brisanz. Der Schiedsrichter ruft zu einem fairen Kampf auf, die Kontrahenten gehen noch einmal kurz in ihre Ecke, ein paar letzte Worte, dann der Gong. Heute geht es vor dem Landgericht München I  wieder los: BVK gegen Check 24.

Wie bei einem Boxkampf sparen beide Seiten schon vor dem eigentlichen Event nicht mit Spitzen. Die Bühne des BVK war die Messe DKM, in der ein gut gelaunter Michael H. Heinz kräftig austeilte. Show zieht Kunden und begeistert, das weiß Heinz genauso wie der Geschäftsführer von Check 24, Christoph Röttele, der auch kein Kind von Traurigkeit ist.

Diesmal geht es um die Frage, ob das Portal mit einer Jubiläumsaktion gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen hat. Doch bei der Historie der beiden Schwergewichte ist das nebensächlich.

Auf der DKM erklärte Heinz, dass „bestimmte Männchen“ zur Ordnung gerufen werden müssen. Gemeint war natürlich Check 24, die man „am 26. November durch die Arena ziehen werde“. Er nicht locker und legte nach. „Bei Kindern hat man gedacht, dass sie aus Fehlern lernen, bei meinem Kollegen Christoph Röttele ist das nicht der Fall, also muss er fühlen.“

Der Angegriffene nutzte VWheute als Medium für seinen Konterpunch: „Herrn Heinz scheint es mit der Klage erneut nicht um die Verbraucher zu gehen, sondern um seinen persönlichen Kreuzzug gegen Check 24.“  Er führe „auch diesmal ein Rückzugsgefecht, statt sich, seinen Verband und dessen Mitglieder auf die Herausforderungen der Digitalisierung vorzubereiten“.

Dann griff Röttele in die Schublade, in der Tiefschläge und Kopfstöße liegen, er startete eine Aktion, die der neutrale Beobachter als grenzwertig oder unsportlich bezeichnen kann: „Uns ist zu Ohren gekommen, dass immer mehr Makler den BVK verlassen, weil sich zukunftsorientierte Mitglieder nicht ausreichend unterstützt fühlen. Das würde sein Verhalten natürlich erklären.“

Ob das stimmt, weiß nur der Verband selbst. Nach Eigenaussage ist er der mitgliederstärkste Verband von Versicherungskaufleuten und Maklern.

BVK siegesgewiss

Wie selbstsicher der Bundesverband der Versicherungskaufleute ist, zeigt die Tatsache, dass der Verband direkt im Anschluss an den Kampf, also Prozess, eine Pressekonferenz einberufen hat. In der soll der Sieg den anwesenden Medienmenschen in die Blöcke diktiert werden, genau wie nach einem großen Boxkampf.

Der BVK glaubt, dass das Gericht final entscheidet, ob das Portal gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen hat. Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums hat Check 24 den Nutzern des von ihr angebotenen und betriebenen Kundenkontos als Dankeschön für die Nutzung des genannten Kontos bestimmte finanzielle Vorteile eingeräumt.

Bei den Jubiläums Deals ging es „weder um eine Reduzierung der von dem Versicherungsnehmer versicherungsvertraglich geschuldeten Versicherungsbeiträge noch um eine Weitergabe der von dem Versicherungsvermittler vereinnahmten Provisionen“, schreibt Check 24. Daher sei alles rechtlich einwandfrei, also VAG-konform. Das sieht Herr Heinz anders. „Wenn das Provisionsabgabeverbot in München noch nicht bekannt ist, dann werden wir ihnen das eben (juristisch) erklären“, stichelt Heinz.

Die beiden Athleten gerieten bereits mehrfach aneinander, einmal ging es um die (angeblich) versteckte Maklertätigkeit des Portals, dann klagte das Portal mehrere BVK-Makler an. Der Verband regierte mit einer Klage gegen alle 72 Check-Töchter und so weiter und so fort.

Wie jeder gute Boxkampf lebt auch die Auseinandersetzung zwischen Check 24 und dem BVK von der Langjährigkeit und der gegenseitigen Abneigung der Kontrahenten, wie bei Muhammed Ali und Joe Frazier. Wer heute siegen wird, wird VWheute vor Ort verfolgen.

Autor: Maximilian Volz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

dreizehn − 4 =