Huk-Coburg setzt sich vor Gericht erneut gegen Check24 durch

Check 24 erneute gegen HUK vor Gericht. Ulleo/Pixabay

Die Oberfranken haben auch im neuen Verfahren gegen das Vergleichsportal Check24 gewonnen. Der Nachgestandene wiegelt ab, das Urteil habe „keine praktischen“ Auswirkungen und kritisiert seinerseits, dass es dem Versicherer nicht um die Kunden ginge. Der Kern des Prozesses war die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ des Portals.

Der Versicherer ist zufrieden. Huk-Vorstand Jörg Rheinländer begrüßt das Urteil: „Das Gericht hat sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen und damit im Sinne der Verbraucher und eines fairen Wettbewerbs geurteilt. Die Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ von Check24 wurde ‚ad absurdum‘ geführt“.

Die Huk-Coburg hatte im April des Vorjahres erneut gegen das Vergleichsportal Check24 Klage auf Unterlassung erhoben. Der Versicherer hält insbesondere eine Werbung mit der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ für irreführend sowie für „nicht klar und eindeutig formuliert“.

Nach Ansicht des fränkischen Versicherers erhalten Verbraucher dadurch den Eindruck, dass Autoversicherungen nirgendwo günstiger seien. Sehr häufig wären allerdings die Tarife des Kfz-Primus Huk „deutlich günstiger“. Das Unternehmen lässt sich nicht in den Vergleichsrechnern des Portals listen, um keine Provisionen zahlen zu müssen und so seinen Kunden „weiterhin Versicherungsschutz zu günstigen Preisen“ bieten zu können.

Darüber hinaus stellte der fränkische Versicherer im Prozess die von Check24 vergebenen Tarifnoten in Frage, die nach ihrer Auffassung subjektive Einschätzungen seien und keine nachprüfbaren Tatsachen widergeben.

Check 24 sieht keine Auswirkungen

Das Urteil werde „keine praktischen Auswirkungen für uns haben“, erklärt das Vergleichsportal auf Anfrage. Die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ habe das Unternehmen bereits im September 2018 nach dem Urteil des LG Köln (Az.: 31 O 376/17) angepasst. Sie beziehe sich seitdem auf den gesamten Markt und werde „transparent erklärt“.

Die streitgegenständlichen TV-Spots und Formulierungen kämen schon lange nicht mehr zum Einsatz, dennoch begrüße man die richterliche Klärung: „Die Rechtslage war hier bislang nicht eindeutig und wir müssen für unsere künftige Arbeit wissen, was geht und was nicht.“

Zu den von HUK bemängelten Tarifnoten erklärt das Portal, dass das Gericht zu erkennen gegeben habe, dass Tarifnoten im Check 24-Vergleich „grundsätzlich zulässig sind“, in der konkreten Ausgestaltung wünsche es sich aber „Änderungen“.

Laut dem Portal wäre es das Ziel der HUK gewesen, das Check 24-Tarifnotensystem „generell untersagen zu lassen“. Damit wären „Transparenz“ und eine „wertvolle Entscheidungshilfe für Verbraucher“ verhindert worden.“Sobald uns die Urteilsbegründung vorliegt, können wir etwaige Anpassungen adressieren. Erst dann ist klar, an welchen Details sich das Gericht genau gestört hat“, erklärt ein Sprecher.

Das Portal hält sich vor, weitere Rechtsmittel einzulegen und hat am Ende noch eine Botschaft an den Versicherer: „Der HUK geht es aus unserer Sicht darum, einen Vertriebsweg auszubremsen und nicht um die Kunden. Das zeigt nicht zuletzt eine kürzlich erwirkte einstweilige Verfügung gegen eine rechtswidrige Kündigungsklausel der HUK24.“

Autor: VW-Redaktion

Link: Spieß umgedreht: Check24 gewinnt vor Gericht gegen Huk-Coburg

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