Thomas-Cook-K.O. gefährdet Kreditversicherer massiv – Zurich droht dreistelliger Millionenschaden

Flugzeug von Thomas Cook. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Es ist das Medienthema derzeit: Der britische Reiseveranstalter Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet und hunderttausende Urlauber sind in ihren Urlaubsorten gefangen. Ein Problem ist die Pleite auch für die Versicherer, denn in Deutschland müssen diese für die Kosten der Heimholung aufkommen. Die Kreditversicherer hüllen sich derzeit in Schweigen, für sie wird es wirklich schlimm werden.

Die Sachlage ist klar. Das britische Unternehmen hat Insolvenz angemeldet und auch deutsche Töchterunternehmen haben daraufhin teilweise die Arbeit eingestellt – berichtet im VWheute-Sprint. Während in Großbritannien das Zurückholen der gestrandeten Urlauber Staatssache ist, gilt hierzulande eine Versicherungspflicht. Die Reiseveranstalter sind nach BGB dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Es muss also jemand für den Schaden aufkommen. Den schwarzen Peter hat ist die Zurich.

Was macht die Zurich?

Ein Sprecher des Unternehmens bestätigte am Montag in Bonn gegenüber Reuters, dass das sein Haus die Reisesicherungsscheine für Thomas Cook bereitstelle. Es gäbe allerdings derzeit keinen Schadenfall, da die deutsche Tochter von Thomas Cook bislang keine Insolvenz angemeldet habe. Die Policen wären zudem auf 110 Millionen Euro pro Reiseveranstalter und Jahr gedeckelt. Davon gibt es laut Spon gibt allerdings mindesten fünf Betroffene: Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours und Thomas Cook Signature. Offenbar gehören aber alle Töchter zur Thomas Cook Deutschland, sodass nicht für jede Gesellschaft einzeln gehaftet werden muss.

Eine Nachfrage bei der Zurich ergibt nur die zusätzliche Auskunft, dass die erwähnten 110 Millionen die Mindestgrenze sind. Im Gesetzt heißt es, der Versicherer „kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen.“ Das hat die Zurich getan, doch wie viele Unternehmen betroffen sein, dazu gab es keine Auskunft, auch weil „noch kein Insolvenzantrag gestellt wurde“.

Thomas Cook schreibt auf seiner Webseite nur, welche Buchungen nicht vom Konkurs betroffen wären. Keines der genannten Unternehmen findet sich darunter. „Wir loten derzeit letzte Optionen aus. Sollten diese scheitern, sehen wir uns gezwungen, für die Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher Reisen & Öger Tours GmbH und möglicherweise auch weiterer Gesellschaften Insolvenzantrag zu stellen.“

Der Tourist ist der Dumme?

Was geschieht, wenn die Summen nicht ausreichen, weiß der GDV. “Übersteigen die Ansprüche insgesamt diese Summe, bekommen Kunden nur anteilig eine Entschädigung”, erklärte der Verband. Das Geld könnte knapp werden, glaubt auch Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. „Die Insolvenz von Thomas Cook sorgt für große Verunsicherung bei deutschen Reisenden.“ Die Lausitzer Rundschau titelte: „Wegen zu niedriger Versicherung droht Urlaubern hoher Verlust.“

Laut GDV sieht das Gesetz bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters vor, dass dieser die Kunden zurückholt und der Versicherer die Kosten dafür erstattet. Ist die Reise noch nicht angetreten, bekomme der Kunde den Preis erstattet. Ob am Ende dafür genug Geld vorhanden ist, das wissen neben dem Konzern am ehesten die Kreditversicherer. Doch denen hat es die Sprache verschlagen.

Sowohl Euler Hermes wie auch Atradius sagen, dass sie sich zu einzelnen Unternehmen grundsätzlich nicht äußern.“ Atradius schreibt: „Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir uns zu einzelnen Kunden oder einzelnen Abnehmern unserer Kunden grundsätzlich nicht äußern.“

Die Insolvenz wird die Kreditversicherer massiv belasten. Die Geldprobleme von Cook sind längst kein Geheimnis mehr. Das Unternehmen war in den vergangenen Jahren immer wieder in finanzielle Probleme geraten, bereits vor sieben Jahren mussten mehrere Banken den Konzern retten. Seitdem ist Cook in Schulden und hat laut Spon eine Schuldenlast in Milliardenhöhe mit entsprechend hohen Zinsen.

Auf die Kreditversicherer wird viel Arbeit zukommen.

Anmerkung der Redaktion: es gibt neue Entwicklungen in der Thomas Cook-Geschichte. Sie finden Sie auf unserer Webseite unter der Kategorie Unternehmen oder diesem Link: https://versicherungswirtschaft-heute.de/unternehmen-und-management/2019-09-25/thomas-cook-deutschland-pleite-zurich-wird-bezahlen-muessen/

Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde am 24.09 bearbeitet.

29 Kommentare

  • Hubert Gierhartz

    Als Betroffener liegt der Sicherungsschein vor mir. Der Sicherungsschein ist auf den
    Reiseveranstalter: Thomas Cook Touristik GmbH, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel ausgestellt.
    Wenn das für alle Veranstalter gilt, wird sich die Versicherungssumme auf 110 Mio. EURO begrenzen.
    Es müsste also geklärt werden, ob die einzelnen Anbieter (Deutsche Töchter) wie Neckermann, Öger Tours, Bucher tatsächlich separat ein Versicherung abgeschlossen haben. Sollte das nicht der Fall sein, weil das gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist Otto Normalverbraucher wieder einmal der Dumme.

  • In der Regel müssen Reiseveranstalter erhebliche Sicherheiten hinterlegen bzw. nachweisen, um den Versicherungsschutz zur Reisepreissicherung zu erhalten. Denn ohne Sicherungsscheine kann kein Reiseveranstalter im deutschen Markt agieren.
    Während bei kleinen und mittleren Reiseveranstaltern unverhältnismäßig hohe Sicherheiten seitens der Versicherer verlangt werden, wurde dies bei großen Veranstaltern eher lax gehandelt. Vielleicht wäre es gerade jetzt an der Zeit, sich mal die Absicherung der TUI und anderer Boliden genauer anzuschauen.
    Seitens der Politik sollte/müsste diese Problematik bereits seit langem bekannt sein, aber da wird wohl gerne weggeschaut. Gleiches gilt für die seit Jahren diskutierte Reform der Reiseinsolvenzversicherung, die bis heute nur Pauschalreisen umfasst. Die nächste Airlinepleite wird aber nicht lange auf sich warten lassen.

  • Hubert Gierhartz

    Als Betroffener liegt der Sicherungsschein vor mir. Der Sicherungsschein ist ausgestellt auf:
    Thomas Cook Touristik GmbH, Thomas-Platz1, 61440 Oberursel.

    Unter Thomas Cook kann man bei Neckermann Reisen, eine Marke der Thomas Cook Touristik GmbH, Thomas Cook GmbH und Bucher Reisen & Öger Tours GmbH eine Reise buchen.
    Ist der Sicherungsschein für alle oben genannten GmbH’s nur auf die Thomas Cook Touristk GmbH ausgestellt, dann stehen nur 110. Mio EUR zur Verfügung.

    Dann ist doch die Frage zu klären, den Sicherungsschein erhält man ja nicht umsonst, das mit dem Sicherungsschein Geld verdient wurde. Normaler weise hätten alle Unternehmen eine separate Versicherung abschließen müssen. Wer ist der Dumme? Otto Normalverbraucher, der ein ganzes Jahr für seinen Urlaub
    gespart hat. Wer hat das zu verantworten, ein zahnloser Gesetzgeber, der solche Konstruktionen zulässt.

    Wo ist der Verbraucherschützer ? Ach, ja, der beschäftigt sich mit der privaten Haftpflichtversicherung für
    65,00 € Prämie im Jahr.

  • @Hubert Gierhartz. In unserem Sicherungsschein steht die deutsche Tochter ( Öger-Tours ) als Versicherungsnehmer drin.

  • Das ist schon einmal eine positive Nachricht. Das heißt, dass im Konzern mindestens zwei Versicherungen
    abgeschlossen wurden. Eine Klarstellung der deutschen Anbieter würde hier für Transparenz sorgen, denn
    es wäre dann die Hoffnung da, dass zumindest der evtl. finanzielle Verlust einer Insolvenz sich in Grenzen hält.

  • Wir haben eine Reise bei Neckermann Reisen gebucht. Hier steht im Sicherungsschein die Thomas Cook Touristik GmbH als Versicherungsnehmer. Scheint also nicht bei allen Marken/Unternehmen gleich zu sein …

  • Ist das die Versicherungsschein Nr. 704.004.145.760

  • Wir haben eine Reise über Bucher gebucht, bei uns steht im Sicherungsschein Bucher Reisen & Öger Tours GmbH als Reiseveranstalter. Die Versicherungsscheinnr. scheint eine andere als bei TC GmbH zu sein (Vergleich bei Google Bilder). Versicherung ist ebenfalls die Zurich, allerdings unterscheiden sich die letzten Ziffern der Telefondurchwahl.
    Fraglich bleibt, ob nicht übergeordnet doch alles auf die 110 Mio. € gedeckelt ist…
    Wäre schön, wenn sich dazu einmal jemand der Versicherungen äußern würde. Denn dann könnte man schon einmal abschätzen wie groß das Elend für jeden einzelnen tatsächlich ist. Momentan gehe ich von einer Erstattung um die 30% des Preises aus… das tut weh…

  • Man muss die Versicherungsscheinnummern vergleichen. Gleiche Versicherungsscheinnummer bedeutet ein Vertrag. Unterschiedliche Telefonnummern haben keine Bedeutung. Auch ich gehe bedingt durch diese Unklarheiten zur Zeit von 30 – 40 % aus.

  • Wie reiche ich als geschädigter Kunde meine Forderung ein, wenn die Insolvenz veröffentlicht wurde?
    Gibt es dafür vorgesehene Formulare und wenn ja, wo?

  • Wir haben über Air Marin gebucht und im Sicherungsschein steht Thomas Cook Touristik GmbH Oberursel

  • Darüber sollten Sie sich jetzt keine Gedanken machen. Die Schadensregulierung wird mit Sicherheit mehrere
    Monate in Anspruch nehmen. Es muss erst einmal das gesamte Ausmaß des Schadens ermittelt werden.
    Kommt es zur Deckelung 110 Mio, muss die Quote ermittelt ermittelt werden, um die die Leistung für den Einzelnen gekürzt wird. Sie werden mit Sicherheit über die Vorgehensweise informiert.

  • Ich verstehe das Gesetz leider etwas anders, als im Artikel beschrieben. Die Deckelung der Versicherungsleistung auf 110 Mio € bezieht sich leider nicht auf den Veranstalter, sondern auf den Versicherer, der die Kundengelder absichert (Wortlaut des § 651r Abs. 3 S. 4 BGB: „Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.“). Wenn also alle Gesellschaften nur bei einem Versicherer versichert wurden, muß dieser auch nur max. 110 Mio leisten, und es wird anteilig gekürzt.

    Das Ganze ist 2016 bei Umsetzung der europäischen Reiserichtlinie ausführlichen besprochen und insbesondere vom Verbraucherschutz angemahnt worden. Gleichwohl hat der Gesetzgeber an dieser untauglichen Regelung festgehalten, und es war unter Fachleuten ein offenes Geheimnis, dass das Ganze bei einer Großinsolvenz der Kunden um die Ohren fliegen wird.
    Bleibt im schlimmsten Fall nur die Möglichkeit, den Gesetzgeber wegen unzureichender EU-Richtlinienumsetzung in Haftung zu nehmen – Ausgang ungewiss.

  • An Katja Thomas. Wie lautet die Versicherungsscheinnummer ?

  • Wir haben eine Buchung bei Bucher. Unter der Versicherungsscheinnummer ist auch nur
    Bucher Reisen & Öger Tours GmbH eingetragen.

    Die VS-Nummer ist : 704.005.598.300

  • Hallo, ich habe das Problem, dass ich keinen Sicherungsschein ausgedruckt habe, da meine Reise erst am Donnerstag beginnen sollte. Möglicherweise liegt der noch auf der Neckermann-Travelguide Homepage in meinem Konto. Das ist aber nicht mehr zugänglich.
    Kann jemand die für Neckermann gültigen Kontaktdaten aus dem Sicherungsschein bei der Zurich mitteilen?

  • Wir haben bei Öger Tours gebucht. Versicherungsschein-Nr. 704.005.598.300 von Bucher Reisen & Öger Tours GmbH

  • wir haben bei Neckermann gebucht, morgen sollte es los gehen. Als ich Anfang des Monats meine Reiseunterlagen per E-Mail erhielt, habe ich nur die erste Seite ausgedruckt (Reisebestätigung/Rechnung). Nun wollte ich mir den Sicherungsschein ausdrucken. Ich öffnete die Mail und klickte auf den entsprechenden Link zum Öffnen der Reiseunterlagen und landete dabei auf der Seite der Notgeschäftsführung.Ich komme nicht mehr an meine gespeicherten Reiseunterlagen. Ist so etwas rechtens? Was macht man da? Wird die Züricher meine Ansprüche nur an Hand der Bezahlten Rechnung anerkennen ?

  • Bücher Reisen und ÖGer Tours haben die gleiche Versicherungsscheinnummer. Damit liegt die
    Vermutung nahe, dass beide Firmen insgesamt mit maximal 110 Mio. Versichert.

  • @ Christian H. Als ich meinen Kom. eingestellt habe, hatte ich nicht auf die letzten 3 od. 4 Kom geachtet. Habe aber, wie geschildert, das gleiche Problem. Ich frage mich aber was nützen die Kontaktdaten aus dem Vers.-Schein wenn man den eigenen Schein nicht vorlegen kann. Ich vermute mal, dann freut sich die Versicherung, oder?

  • Hallo,
    wo finde ich die Versicherungsschein Nr. ?
    Reiseunterlagen vom Reisebüro. Gebucht über Neckermann Reisen.
    Und warum wird man im Reisebüro nicht darauf hingewiesen das es sich bei Thomas Cook um ein über Jahren angeschlagendes Reiseunternehmen mit horenden Schulden handelt.
    Wurde hier nicht eine „Beratungspflicht“ verletzt?

  • Leider sind wir auch „Geschädigte“. Ich habe nur die Buchungsbestätigung von Neckermann Urlaubswelt resp. Thomas Cook Touristik GmbH, der Reiseveranstalter ist FTI Touristik XFTI. Weiss jemand die Nummer des Reisesicherungsscheines? Vielen Dank im voraus.

  • Unser Sicherungsschein ist auf die Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz ausgestellt obwohl wir in einem Deutschen Reisebüro gebucht haben.

  • Freunde sitzen in der Türkei fest, wurden aufgefordert das Hotel morgen zu verlassen obwohl sie noch 10 Tage dort hätten. Der Reiseleiter ist nicht mehr erreichbar, wir haben heute versucht die Zurichversicherung ( gebucht wurde über Öger-Tours) zu erreichen, die sehen jedoch keinen Versicherungsfall, da keine Insolvenz bisher angemeldet wurde. Der Rückflug würde erst in 10 Tagen gehen. Wohin solange?? Wir haben jetzt von der BRD aus für morgen einen Rückflug für die Familie gebucht, die können ja nicht auf der Straße schlafen. Essen bekommen sie auch nicht, obwohl sie vorab alles bezahlt hatten. Inwiefern bekommen sie Geld zurück, da Öger Tours ja das Hotel nicht bezahlt hat und sie nun nach 3 Nächten rausfliegen??

  • Hubert Gierhartz

    Meiner Auffassung können Sie davon ausgehen, dass jede Versicherungsscheinnummer einen max. Versicherungsschutz von 110 Mio. aufweist. Es ist meines Erachtens auch davon auszugehen, das wenn
    der Versicherungsfall eintritt, das heißt es wird Insolvenz angemeldet, der Versicherer im Rahmen der Vertragsbedingungen uneingeschränkt leisten wird. Auch wird ein fehlender Sicherungsschein nicht das Problem sein,wenn die Vertragsunterlagen dem Versicherer vorgelegt werden. Was eine Pauschalreise ist ist im § 651 BGB eindeutig geregelt. Natürlich kann es sein, das der Öger Tours Reisende seinen Schaden voll ersetzt bekommt, der Neckermann Reisende wohl möglich aber einen Abzug hinnehmen muss. Das liegt immer daran, wie viele Reisende bei jedem Veranstalter betroffen sind. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Sicherungsschein ist aber immer, dass der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet.

    Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass ich diese Erfahrung aus meiner lang jährigen Tätigkeit als Versicherungsmakler gesammelt habe, und das auch nur aus dieser Sicht kund tue.

  • Liebe Leser: es gibt neue Entwicklungen in der Thomas Cook-Geschichte. Sie finden Sie auf unserer Webseite unter der Kategorie Unternehmen oder diesem Link: https://versicherungswirtschaft-heute.de/unternehmen-und-management/2019-09-25/thomas-cook-deutschland-pleite-zurich-wird-bezahlen-muessen/

    Die Redaktion

  • Guten Tag, mein Sicherungsschein ist auf den Veranstalter „ÖGER TOURS GmbH“ ausgestellt. Da es sich nach meiner Meinung um eine eigene rechtliche Person handelt, die weder etwas mit Thomas Cook, Neckermann etc. zu tun hat, stelle ich mich auf den Standpunkt, dass in diesem Fall 110 Mio. EURO ausschließlich für die ÖGER TOURS GmbH zur Verfügung stehen. Ob es gesellschaftsrechtliche Verpflechtungen gibt, könnte nach meiner Einschätzung irrelevant sein. Falls nicht, würde ich den Vorgang meinem Anwalt übergeben. Richtig ist aber sicherlich auch, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Versicherungswirtschaft ein mehr als erbärmliches Bild abgibt, was nicht überrascht.

  • Es sieht so aus, das Thomas Co ok Gruppe nur einen Sicherungsschein für alle vier Anbieter abgeschlossen hat.

  • Es wurde bekanntgegeben das erst Hotelrechnungen und Flüge, der sich aktuell im Urlaub befindlichen Reisenden, bezahlt werden müssten.
    Müssten nicht aber die Hotels und Fluggesellschaften ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen?
    Auf dem Sicherungsschein steht „Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz gegenüber dem angegebenen Kundengeldabsicherer … ein Versicherungsanspruch im Sinne des § 651 …bla,bla,bla.

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